Parlament verlängert Coronatest-Zwang für Auszuschaffende
Asylsuchende, die ausgeschafft werden, müssen seit Oktober 2021 zu einem Coronatest antraben. Sie können auch gegen ihren Willen gezwungen werden. Daran wird sich auch in nächster Zeit nichts ändern. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat die Testpflicht bis Sommer 2024 verlängert. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Auf die Verlängerung gedrängt hat der Bundesrat. Seiner Ansicht nach hat sich die Pandemiesituation zwar stabilisiert. Allerdings verlangen die wichtigsten Heimat- und Dublin-Staaten wie auch Fluggesellschaften weiterhin den Nachweis eines negativen Coronatests. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgaben erfüllen könnten, müsse die gesetzliche Grundlage verlängert werden. Der Bundesrat wertet die Testpflicht als Erfolg. Seither konnten 215 Menschen ausgeschafft werden.
Gegen die Verlängerung stellte sich im Ständerat einzig die Ratslinke. Die Anti-Folterkommission sei – gestützt auf die Beobachtung konkreter Fälle – zum Schluss gekommen, dass die Testpflicht unangemessen sei, betonte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Diese stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Diese Argumente verhallten ungehört in der kleinen Kammer. (rwa)