Alkoholtestkäufe im Kanton Luzern: Die Hälfte der getesteten Verkaufsgeschäfte und Betriebe fällt durch
Restaurationsbetriebe und Detailhandel
Im Auftrag der Luzerner Polizei wurden im Jahr 2022 insgesamt 70 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Dabei wurden 40 Verkaufsgeschäfte und 30 Restaurationsbetriebe getestet. Bei zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, alkoholische Getränke zu erwerben. Die begleitenden Fachpersonen gaben jeweils vor Ort eine mündliche Rückmeldung. Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe schriftlich von der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei informiert. Die Bilanz zeigt, dass 51 % der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Restaurationsbetrieben verstiessen 43% gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Verkaufsgeschäften lag der Anteil sogar bei 57 %.
Nachkontrollen
Bei 26 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen acht erneut gegen das Gesetz (31 %). Diese Betriebe erhielten eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.
Festwirtschaften
Anlässlich von zwei Grossanlässen wurden bei 12 Verkaufsstellen Alkoholtestkäufe durchgeführt. An sieben Verkaufsorten (58 %) wurden den Jugendlichen illegal alkoholische Getränke verkauft. Die verantwortlichen Personen wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung für künftige Festanlässe rechnen.
Weiterhin Alkoholtestkäufe
Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb seien auch weitere Alkoholtestkäufe nötig, sagt Urs Renggli von der Gastgewerbe und Gewerbepolizei: «Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis. Es ist wichtig, dass der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert wird.» Dazu würden strikte Ausweiskontrollen gehören.
Jugendschutz
An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden, an 16 bis 18-Jährige nur Bier, Wein, Most (gegärte Produkte). Eine Online-Schulung steht kostenlos unter www.jalk.ch zur Verfügung.