Bundesrat will die Schraube anziehen: Autoposern droht der Ausweisentzug
Knatternde Auspuffe und heulende Motoren: Der Lieblingssound vieler Autofreaks ist für noch viele mehr ein einziges Ärgernis. Nun will der Bundesrat härter gegen solchen «unnötigen Verkehrslärm» vorgehen, wie er schreibt. Die Landesregierung hat darum an seiner Sitzung vom Freitag einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Dessen Kernstück ist ein härterer Strafenkatalog. Es solle «einfacher und strenger» sanktioniert werden können, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Mitteilung. Dabei schwebt der Regierung ein System mit Verwarnung vor: Wer beim ersten Mal beim Erzeugen von vermeidbarem Lärm erwischt wird, wird auf Bewährung gesetzt. «Bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat», schreibt das Astra.
Neu nicht mehr nur nachts und in Wohngebieten
Damit sollen nicht nur Autotunerinnen und Autotuner stärker in den Fokus genommen werden, sondern auch generell Fahrweisen sanktioniert werden können, die besonders Lärmintensiv sind. In der Verordnung nennt der Bundesrat unter anderem «zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren sowie in Kurven und Steigungen» aber auch «hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf» und «Fahren in Fahrmodi, die unnötigen Lärm verursachen, in Ortschaften».
Einschneidend ist dabei insbesondere der Wegfall einer Einschränkung. Bisher war übermässiger Fahrzeuglärm nämlich nur strafbar, wenn er «namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts» erzeugt wird. Nun soll das ganztägig und überall verboten sein. Weiter will der Bundesrat auch ein Verbot von Ersatzschalldämpfern für Fahrzeuge wie Motorräder vorgeschlagen, welche zu höheren Geräuschemissionen führen als die Originalteile. Wer sein Fahrzeug mit solchen aufrüstet, soll künftig für das Auto oder den Töff keine Zulassung mehr bekommen.
Die ursprünglichen Forderungen gingen viel weiter
Zurück gehen diese Änderung auf Vorstösse von Gabriela Suter. Die SP-Nationalrätin wollte ursprünglich noch deutlich weiter gehen und unter anderem ein «Fahrverbot von Motorrädern mit einem Standpegel von über 95 Dezibel» erwirken.
Damit polarisierte die Aargauerin aber derart, dass sogar mehrfach mit knatterenden Motorrädern dagegen demonstriert wurde. Während die Maximalforderungen verschwunden sind, zeigte sich Suter aber auch mit der jetzigen Kompromisslösung zufrieden und zog ihre weitergehenden Vorstösse im Parlament schliesslich zurück.
Der Bundesrat und eine Mehrheit in beiden Parlamentskammern haben sich damit für einen verstärkten Schutz vor Motorenlärm ausgesprochen. Unklar ist noch der Einsatz von sogenannten Lärmblitzern, die Gabriela Suter ebenfalls gefordert hatte. «Ob und bis wann zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz zur Verfügung stehen werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen», schreibt das Astra dazu.
Erste Städte und Gemeinden testen bereits
Erste Lärmblitzer sind zwar lokal bereits im Einsatz. So hat etwa Lausanne deren Einsatz vor bald zwei Jahren beschlossen und die Stadt Zürich zog im vergangenen Frühling nach. Zuvor hatten auch Genf oder die Solothurner Gemeinde Metzerlen-Mariastein bereits Tests mit elektronischen Lärmanzeigen durchgeführt. Während diese auf städtischem Gebiet bislang erfolgreich waren, zeigte der Pilotversuch auf dem Land nur ernüchternde Ergebnisse, wie es damals hiess.
Allen bisherigen Lärmblitzern ist jedoch bislang gemein: Werden die Grenzwerte überschritten, gibts keine Busse. Sondern nur ein weinendes Smiley. Laut dem Astra sind jedoch bereit «technische und rechtliche Abklärungen» für den Einsatz solcher Geräte getroffen worden, wie das Bundesamt schreibt. Die Einführung von Lärmblitzern fordert seit Jahren namentlich auch die Lärmliga Schweiz. Sie preist hierzu namentlich Frankreich immer wieder als Vorbild.
Und der Bund lockt Kantone auch finanziell, ihre Verkehrslärmkontrollen zu intensivieren. Wer sich ins Zeug legt, soll zusätzlich unterstützt werden. Die Vernehmlassung all dieser Verschärfungen dauert bis am 23. März.