Lidl-Verteilzentrum Roggwil: Beschwerde der Zofingenregio-Gemeinden wurde gutgeheissen
Der Detailhändler Lidl plant in Roggwil ein neues Verteilzentrum. Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern hat nun die Beschwerde der Zofingenregio-Gemeinden Brittnau, Murgenthal, Pfaffnau, Reiden, Roggliswil und Rothrist gegen die Genehmigung der Zonenplanänderung Brunnmatt in Roggwil BE gutgeheissen. Das teilt der Regionalverband am Freitagvormittag mit. Der Entscheid des DIJ sei allerdings noch nicht rechtskräftig, heisst es weiter. Er könne innerhalb von 30 Tagen angefochten werden.
Zwar sei die Hauptforderung des Regionalverbands nach einer Festlegung des Vorhabens im Richtplan und nach überkantonaler Abstimmung anders beurteilt worden, so Tobias Vogel, Regionalplaner Zofingenregio. «Das DJI sieht in dem geplanten Verteilzentrum keine richtplanpflichtige Anlage.» Stattdessen werde die Genehmigung der Nutzungsplanungsänderung aufgehoben, weil der Gewässerabstand nicht bundesrechtskonform ausgeschieden wurde. «Es ist also kein Entscheid zu einer grundsätzlichen Frage gefällt worden, sondern zu einem Detail», so Vogel.
Gemeindeversammlung müsste neu entscheiden
Für die Zofingenregio-Gemeinden sei dies vorderhand aber irrelevant: «Wir haben ein erstes Ziel erreicht: Die Planung geht nun wieder zurück auf Feld 1 – mit neuer Mitwirkung, Vorprüfung und neuem Beschluss durch die Gemeindeversammlung Roggwil», erklärt Tobias Vogel. «Das bietet auch Chancen», sagt Christiane Guyer, Zofingenregio-Präsidentin. «Die Nachbargemeinden und Nachbarkantone können nun in die Planung einbezogen werden. Und es besteht zudem die Möglichkeit, die neu gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, nämlich dass sich der Standort in Roggwil ausschliesslich für Logistiknutzungen mit Ausrichtung auf die Bahn eignet.» Die Erwartungen von Zofingenregio an die Gemeinde Roggwil und den Kanton Bern sind also hoch. Auch im neuen Verfahren werde man sich wieder einbringen, kündigt der Regionalverband an.
Lidl reagiert bedeckt auf die Anfrage des Zofinger Tagblatts. «Wir sehen den Entscheid nicht als abschlägig. Im Gegenteil. Wir fühlen uns in der Weiterverfolgung des Projekts durch den Entscheid des Amts für Justiz bestärkt», sagt Mediensprecher Mathias Kaufmann. Die Beschwerde sei ja nur in einem Punkt gutgeheissen worden. Die Gutheissung betreffe die Ausweisung des Gewässerraums. «Abgewiesen wurden hingegen alle anderen Beanstandungen der Beschwerdeführenden wie bspw. in Bezug auf die viel debattierten Themen Verkehr und Richtplanpflicht des Projekts», betont Kaufmann. Lidl halte weiterhin am Projekt fest.
Ob Lidl Einsprache gegen das Urteil erheben wird, ist unklar. «Wir prüfen derzeit den Entscheid sowie die kurzfristige weitere Vorgehensweise», so der Mediensprecher. Weil das weitere Verfahren durch mehrere Parteien bestimmt werde und auch diese ihre weitere Vorgehensweise noch festlegen werden, können er aktuell keine Aussage zu einer potenziellen Verzögerung machen.