Krummer Deal: Kiesbaron aus dem Luzerner Hinterland schwänzt den Gerichtsprozess
Am Luzerner Kriminalgericht ist am Freitag ein Prozess geplatzt: Ein als Kiesbaron bekannt gewordener Viehzüchter, der sich wegen eines mutmasslich krummen Landgeschäfts verantworten musste, blieb unentschuldigt fern.
Der mehrfach vorbestrafte 62-Jährige aus dem Luzerner Hinterland war zusammen mit einem 79-Jährigen aus dem Aargau vorgeladen. Den beiden wird das Erschleichen einer falschen Beurkundung sowie mehrfacher Steuerbetrug vorgeworfen. Der illustre Hinterländer soll deshalb 3,5 Jahre ins Gefängnis. Für den Mitangeklagten, fordert die Anklage 2 Jahre Freiheitsstrafe bedingt.
Bei Prozessbeginn blieb der Stuhl des Hauptangeklagten allerdings leer. Laut dem Gerichtspräsidenten hatte er sich nicht entschuldigt. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant sei normalerweise pünktlich. Er könne ihn telefonisch nicht erreichen.
Im Gerichtssaal waren sich alle einig, dass das Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Ohne den Hauptangeklagten «läuft nichts», sagte der Verteidiger des zweiten, anwesenden Beschuldigten. Das Verfahren lasse sich auch nicht abtrennen.
Zu tiefer Preis und Steuerersparnis
Bei den Vorwürfen geht es um den Verkauf von Landwirtschaftsland, das der Mitbeschuldigte geerbt hatte. Der Hauptbeschuldigte, der damals im Kieshandel tätig war, wollte die Parzellen laut der Staatsanwaltschaft als Landreserven erwerben, was über Umwege geschah.
Denn Landwirtschaftsland kann nur verkauft werden, wenn der Erwerber es bewirtschaftet und der Kaufpreis nicht übersetzt ist. Nachdem der Kauf über einen Strohmann misslang, kamen die Grundstücke schliesslich über die nichts ahnende Ehefrau des ehemaligen Kiesbarons in dessen Besitz, wobei laut der Staatsanwaltschaft jeweils bei der notariellen Beurkundung des Verkaufs ein tieferer Preis angegeben wurde, um eine Bewilligung für den Verkauf zu erhalten.
Entsprechend fielen die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern tiefer aus. Insgesamt hätten die beiden dadurch in den Jahren 2016 und 2017 rund 430’000 Franken gespart.
Nachdem der Hauptangeklagte auch 45 Minuten nach Prozessbeginn nicht auftauchte, brach der Gerichtspräsident die Verhandlung ab. Sie wird neu angesetzt. Fehlt der Hauptbeschuldigte auch dann, ist ein Verfahren in Abwesenheit möglich.
Unentschuldigtes Fernbleiben sei unüblich, da heutzutage jeder ein Handy habe, sagte der Gerichtspräsident. Ein Déjà vu erlebte das Kriminalgericht, da am Vortag zwei Beschuldigte in einem Heiratsschwindlerprozess ebenfalls nicht auftauchten (das ZT berichete). Die Mutter und ihr Sohn hatten allerdings angekündigt, der Verhandlung fernbleiben zu wollen, eine polizeiliche Zuführung scheiterte, weil sie am gemeldeten Wohnort nicht aufzufinden waren. (sda)