Blutspenden soll weiterhin gratis bleiben – und auch Schwule sollen uneingeschränkt spenden können
Männer, die in den vergangenen 12 Monaten mit anderen Männern Sex haben, können derzeit kein Blut spenden. Ganz egal, ob es sich dabei um eine feste, monogame Partnerschaft handelt. Nun will auch der Bundesrat ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden ins Heilmittelgesetzt schreiben. Das hat er an seiner Sitzung vom Freitag entschieden.
Damit folgt er einem Gesetzesentwurf, den die Sozialkommission des Nationalrats basierend auf eine parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP/AG) ausgearbeitet hat. Diesem ging es aber vor allem um die Unentgeltlichkeit der Blutspende – das Diskriminierungsverbot kam erst später dazu.
Keine Finanzhilfen
Heterosexuelle Männer und Frauen dürfen heute kein Blut spenden, wenn sie «wechselnde Sexualpartner» haben, oder ihre aktuellen, monogamen Sexualpartnerinnen weniger als vier Monaten kennen. All jene Regeln sollen nun auch für schwule und bisexuelle Männer gelten. Bis 2017 waren diese Personengruppe ganz generell vom Blutspenden ausgeschlossen. Hier ist der Bundesrat auf Linie mit der Kommission.
Unterschiedliche Ansichten gibt es dagegen bei der Möglichkeit von Finanzhilfen – etwa als letzte Möglichkeit, um bei Blutknappheit Spendern Anreize zu schaffen. Der Bundesrat ist dagegen der Ansicht, «dass die Finanzierung des Blutspendewesens eine private Aufgabe ist und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte zu erfolgen hat». Auch seien grundsätzlich die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig. Die Unentgeltlichkeit der Blutspenden will aber auch der Bundesrat im Gesetz verankern. (mg)