Es darf lauter und dreckiger sein: Bundesrat lockert Regeln bei Mangellage
Mittels Reservekraftwerk und Notstromgruppen soll die Schweiz im Falle einer Mangellage durch den Winter kommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von Mittwoch daher die Verordnung über den Betrieb solcher Anlagen «bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage gutgeheissen», wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt. Diese tritt ab Donnerstag in Kraft und ist bis am 31. Mai 2023 gültig.
In dieser Verordnung geht es unter anderem darum, dass beim Betrieb solcher Anlagen «die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung, beziehungsweise die Betriebsstundenbeschränkung temporär aufgehoben» werden. Die Massnahmen zur Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe für Reservekraftwerke werden in der jeweiligen Betriebsbewilligung «individuell festgelegt», wie das BFE schreibt.
Dabei geht es hauptsächlich um das Reservekraftwerk in Birr (AG). Ist dieses in Betrieb, so können die heute gültigen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Durch den hohen Öl-Verbrauch ist der Schadstoff-Ausstoss höher als eigentlich bewilligt. Derzeit wird der Betrieb des Kraftwerks getestet. Es ist aber unklar, ob es je gebraucht wird: Erst im Falle einer Energieknappheit würde es tatsächlich in Betrieb gehen. (mg)