Das neue Rothrister Parkierungsreglement gilt ab 1. Januar
Am 1. Januar ist das von der Gemeindeversammlung genehmigte «Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)» in Kraft getreten. Wer sein Fahrzeug regelmässig während den Nachtstunden, d.h. zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr, auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Rothrist parkieren möchte, muss ab sofort eine Parkkarte lösen. Die Vorschriften über das Nachtparkieren gelten für alle öffentlichen und privaten Strassen und Plätze, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. Darunter fallen auch Parkplätze, die sich auf weiss markierten Parkfeldern (z.B. am Bachweg) oder in einer Blauen Zone (z.B. beim Zentrum Sennhof) befinden.
Nicht unter die Bestimmungen des Parkierungsreglements fallen Strassen und Plätze, die mit einem Parkverbot oder einem richterlichen Verbot belegt sind. Dies betrifft beispielsweise die Parkplätze beim Gemeindehaus, beim Gemeindesaal/Dreifachhalle Breiten und bei allen Schulhäusern (ausser Schulanlage Dörfli). Diese Parkplätze sind Besuchern dieser Liegenschaften vorbehalten. Während der Nacht darf hier nicht parkiert werden.
Parkkarten sind erhältlich für 1 Monat, für 6 Monate oder für 1 Jahr. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.