Im vergangenen Jahr zeigten sich 418 Luzerner Steuerhinterzieher selbst an
In den Jahren zuvor waren die Zahlen deutlich höher gewesen: 2017 waren es 1724, 2018 1217 und 2019 620 Selbstanzeigen gewesen. Damals habe die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen (AIA) ihre volle Wirkung entfaltet, teilte die Staatskanzlei mit. Nun herrsche wieder Courant normal.
Zeigt eine steuerpflichtige Person sich erstmals wegen einer Steuerhinterziehung an, bleibt sie straffrei, sie muss aber eine Nachsteuer samt Zins auf bis zu zehn Jahre bezahlen. 2022 erledigten die Luzerner Steuerbehörden 424 solcher Fälle.
Diese führten für den Kanton, die Gemeinden und den Bund zu Zusatzerträgen von 5,7 Millionen Franken. Im Durchschnitt bezahlte ein reuiger Steuersünder somit 13’500 Franken nach. In den Boomjahren der straflosen Selbstanzeigen waren diese Einnahmen rund drei Mal so gross gewesen. Umgekehrt nehmen die ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren in der Tendenz wieder leicht zu.