Im Bahnhof-WC gefilmt, Frauen begrapscht, sich öffentlich entblösst: Im Aargau wurden mehrere Täter verurteilt
Es war im vergangenen September, als eine Frau am Bahnhof Aarau die Unterführung Ost durchquerte und sich zur Rampe begab, die zu den Gleisen 4 und 5 führt. Aus dem Nichts fasste ein ihr unbekannter Mann der Frau von hinten mit beiden Händen ans Gesäss. Als sie sich umdrehte, hatte sich der Täter bereits abgewandt und rannte davon.
Rund zwei Wochen später passiert einer anderen Frau beinahe dasselbe: Sie nahm die Treppe zu den Gleisen 2 und 3, als ein Mann ihr von hinten zwischen die Beine griff und im Intimbereich berührte. Auch dieses Mal rannte der Täter davon, als sich das Opfer umdrehte. Die Polizei konnte den Mann aber offenbar identifizieren. Der 43-Jährige wurde wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Zudem muss er Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 750 Franken berappen.
18-Jähriger filmt auf der Bahnhofstoilette
Es ist nicht der einzige Vorfall dieser Art, der sich im September 2022 am Bahnhof Aarau zugetragen hat. Ein damals 18-Jähriger hatte sich während einer Stunde in der Damentoilette im ersten Untergeschoss aufgehalten. Dort filmte er mit seinem Handy unter der Toilettenwand durch. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte verurteilt.
Laut dem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, wird das Vergehen mit einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken und einer Busse von 600 Franken geahndet. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von 1275 Franken. Es ist nicht das erste Vergehen des Täters: Für Raub und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes erhielt er eine Bewährungsstrafe. Da er in der Probezeit erneut straffällig wurde, wurde diese verlängert.
Mann entblösst sich auf Raststätte
Unappetitliche Szenen haben sich auch auf der Autobahnraststätte in Mumpf abgespielt. In einer Nacht im Mai hatte sich ein 74-Jähriger vor ein Auto gestellt, den Fahrer zehn Sekunden lang angesehen und sein Geschlechtsteil entblösst, wie es im Strafbefehl heisst. Mehrere Minuten habe er dann «daran manipuliert».
Der Beschuldigte gab an, er habe urinieren wollen, und habe sein Glied massiert, weil er Mühe habe, Wasser zu lassen. Ein Indiz, dass seine Tat sexuell motiviert war, sahen die Strafverfolgungsbehörden unter anderem darin, dass der Beschuldigte in seinem Auto auf dem Beifahrersitz zwei Tuben Gleitcreme offen herumliegen liess. Die Aussage des 74-Jährigen, er brauche diese, um seinen Stuhlgang zu unterstützen, wurde als Schutzbehauptung gewertet. Zudem hätte der Mann auch einfach das öffentliche WC benutzen können, wo er vor Blicken geschützt gewesen wäre.
Der Mann, der diese Szene beobachten musste, stellte Strafantrag. Der Exhibitionist wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken und einer Busse von 400 Franken verurteilt, die Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten belaufen sich auf rund 850 Franken.