Mehr Geld für die Ausbildung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex: So will der Kanton die Pflegeinitiative umsetzen
«Die Kantone können und müssen jetzt handeln, die Ausbildungsoffensive soll unverzüglich angegangen werden», forderte die Sektion Aargau/Solothurn des Schweizer Berufsverbandes für Pflegefachpersonal Ende November. Zuvor hatten über 700 Pflegende auf dem Bundesplatz eine möglichst schnelle Umsetzung der Pflegeinitiative verlangt. Ihr Anliegen: Der Pflege-Exodus müsse gestoppt werden, dazu brauche es eine Ausbildungsoffensive.
Ende 2021 haben Volk und die Stände die Initiative angenommen, sie soll gemäss Beschluss des Bundesrats in zwei Etappen umgesetzt werden. Im ersten Teil wird der Fokus auf die Ausbildungsoffensive des Fachpersonals gelegt, dazu kommt die Möglichkeit, selbst abzurechnen. In einer zweiten Phase werden Forderungen wie bessere Arbeitsbedingungen, fairere Löhne und die berufliche Entwicklung von Bund und Kantonen angegangen.
Der Kanton Aargau sieht sich dabei auf einem guten Weg, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilt. Dank bestehender Massnahmen und der rechtzeitigen Aufnahme der Vorarbeiten sei die Umsetzung bereits fortgeschritten. Das Departement Gesundheit und Soziales hat im letzten Sommer gemeinsam mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport ein Projekt ins Leben gerufen, um die Ausbildungsoffensive umzusetzen. Dieses sieht drei Massnahmen vor, wie die Staatskanzlei mitteilt.
So will der Kanton die Ausbildungsoffensive umsetzen
Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen, die einen Beitrag an die praktische Ausbildung der Pflegefachkräfte leisten, erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Kanton.
Pflegefachpersonen, die an einer Pflegeausbildung einer höheren Fachschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind, können von Beiträgen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts profitieren.
Höhere Fachschulen werden finanziell unterstützt, damit sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen können.
Verschiedene Vereinigungen, wie zum Beispiel der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Aargau/Solothurn, der Gesundheitsverband (vaka), der Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS), die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales (OdA GS Aargau AG) sowie die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS Aarau) wurden eingeladen, am Projekt mitzuwirken.
Wiedereinstieg in den Pflegeberuf wird finanziell gefördert
Der Kanton sieht sich sehr gut vorbereitet auf die Umsetzung. So gibt es seit zehn Jahren eine gesetzliche Ausbildungsverpflichtung für nicht-universitäre Pflegeberufe für Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen. Zudem fördert der Aargau seit 2021 finanziell das Aktionsprogramm «Wiedereinstieg in den Pflegeberuf» und unterstützt Ausbildungsspitäler von Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege-Studiengängen mit 15’000 Franken pro Abschluss.
Zudem wurde die vom Kanton in Auftrag gegebene Studie zur Entwicklung des Bedarfs von Pflege- und Betreuungspersonal vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium 2022 fertiggestellt – diese bietet gemäss Mitteilung eine datenbasierte Steuerung der Ausbildungstätigkeiten. Auch die Gesundheitspolitische Gesamtplanung enthält Strategien und Massnahmen zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen.
2024 soll das neue Bundesgesetz in Kraft treten
Im Sommer 2024 soll das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege voraussichtlich in Kraft treten. Befristet auf acht Jahre können die Kantone ab dieser Zeitspanne Bundesbeiträge anfordern. Um diese beantragen zu können, muss auf Stufe Kanton aber zuerst eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Aller Voraussicht nach muss der Grosse Rat zudem einen Finanzbeschluss fällen. Dies aufgrund des zu berechnenden finanziellen Mehrbedarfs. Die benötigten Vorlagen werden momentan innerhalb des kantonalen Projekts erarbeitet.
Für die Möglichkeit, dass das Pflegepersonal gewisse Leistungen direkt bei den Sozialversicherungen abrechnen darf, bedarf es Anpassungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Wenn Bundesrecht und kantonales Recht angepasst werden müssen und ein Finanzbeschluss gefällt wird, so müssen diese den parlamentarischen Prozess durchlaufen und unterliegen dem Referendum.