Nach Eklat: Noch diesen Frühling könnte es zur Aussprache im Regionalverband Suhrental kommen
«Es scheint, als würden die Gespräche stattfinden», sagt Markus Goldenberger auf Anfrage. Der Präsident des Regionalverbands Suhrental (RVS) und Gemeinderat in Hirschthal bezieht sich auf Gespräche zwischen einer Delegation des RVS und den drei Gemeinden, die im Dezember 2022 ihr Austrittsgesuch beim Verband eingereicht haben – Holziken, Moosleerau und Schmiedrued.
Dass zuerst versucht werden soll, die Situation mit einem Gespräch zu entschärfen, steht jetzt fest. Dieses Vorgehen wurde in einem Schreiben an alle zehn Verbandsgemeinden vorgeschlagen. Bis zum 22. Februar hatten sie Zeit, sich dazu zu äussern. Nun ist klar: Alle Gemeinden sind an der Aussprache interessiert. «Das war anzunehmen», sagt Goldenberger.
Der Termin für das Gespräch wird an der kommenden Vorstandssitzung des RVS am 16. März bestimmt. «Voraussichtlich wird es irgendwann im April stattfinden», so der Verbandspräsident. Ob dann über konkrete Änderungen im Verband oder nur noch über die Umstände des Austritts gesprochen wird, könne man noch nicht sagen. Er versichert aber: «Wenn die Führung ein Problem sein sollte, dann werde ich bestimmt nicht im Weg stehen.» Schliesslich gehe es im Verband in erster Linie darum, die Region vorwärtszubringen.
Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Jahre
Wie Goldenberger Ende Januar gegenüber der AZ sagte, sei es den verbliebenen sieben Verbandsgemeinden (Hirschthal, Kirchleerau, Reitnau, Schlossrued, Schöftland, Staffelbach und Wiliberg) ein Anliegen, im Gespräch zu bleiben: «Wir sind heute mit zehn Gemeinden schon der mit Abstand kleinste Gemeindeverband im Aargau, mit drei Austritten wäre unser Fortbestehen ernsthaft gefährdet.»
Weil laut kantonalem Baugesetz jede Gemeinde mindestens einem Regionalverband angehören muss, müssten die austretenden Gemeinden einen neuen Verband suchen – naheliegend wäre Aargau Süd, Zofingen Regio oder Aarau Regio. Bevor der Austritt von Holziken, Moosleerau und Schmiedrued definitiv wird, müssen die Gemeinden den Antrag an der jeweiligen Sommer-Gmeind traktandieren. Da sich die Kündigungsfrist auf zwei Jahre beläuft, wäre der Austritt letztlich aber erst per Ende Dezember 2024 möglich.