Wegen Littering und Vandalismus: Die Aufsuchende Jugendarbeit soll ausgebaut werden
In Zofingen kommt es seit dem Lockdown vermehrt zu Littering und Vandalismus, da sich Jugendliche und junge Erwachsene wieder mehr im öffentlichen Raum aufhalten. 2021 verursachten Vandalenakte Schäden von über CHF 70’000. Die Vorfälle geschehen hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende häufiger als unter der Woche, wobei insbesondere Schulanlagen betroffen sind.
Präsenz und Prävention
Aufgrund dieser bedenklichen Entwicklungen hat der Stadtrat im April 2022 einer Videoüberwachung auf dem „Campus BZZ“ mit Kosten von CHF 40’000 zugestimmt. Im Gegensatz dazu hat er sich beim Bezirksschulhaus dafür entschieden, vorerst auf Präsenz und Prävention durch die Aufsuchende Jugendarbeit zu setzen. In der Folge haben die Regionalpolizei, die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und die Schulsozialarbeit ihre Zusammenarbeit intensiviert.
Die Fachpersonen der Aufsuchenden Jugendarbeit sind keine Ordnungshüter und setzen keine Gesetze durch, sondern bauen durch kontinuierlichen Kontakt eine professionelle Beziehung zu den Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf, was zu einer Vertrauensbasis führt. Gleichzeitig leisten die Jugendarbeitenden auch einen präventiven und sensibilisierenden Beitrag, welcher dem Gemeinwohl und dem Miteinander unter den Generationen zugutekommt. Anlässlich ihrer Touren werden mehrere Plätze besucht, an denen sich Jugendliche und junge Erwachsene aufhalten. Die Auswahl der Plätze wird mit der Regionalpolizei anhand von Erfahrungswerten oder Hinweisen aus der Bevölkerung getroffen.
Befristete Aufstockung
Das Team der OKJA hat zurzeit nur rund 20 Stellenprozent für die Aufsuchende Jugendarbeit zur Verfügung. Daher können Einsätze nur punktuell durchgeführt werden, da es immer zwei Personen braucht, um die Touren zu machen. Die zur Verfügung stehenden 20 Prozent reichen nicht aus für eine konstante Aufsuchende Jugendarbeit. Am 20. März 2023 entscheidet der Einwohnerrat deshalb über einen auf drei Jahre befristeten Ausbau um 60 Prozent. Dies würde es erlauben, dass zwei Fachpersonen zusammen zuständig sind für die Aufsuchende und mobile Jugendarbeit und neben der aufsuchenden Arbeit Aktivitäten im öffentlichen Raum für Jugendliche betreuen. Der Kanton beteiligt sich an den Lohnkosten mit 40 Prozent während einer Pilotphase von drei Jahren ab 2023.