Lokführer fährt Auto ohne Führerausweis und muss 12’000 Franken zahlen – so flog er auf
Eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn A1 in Neuenhof, wurde einem 22-jährigen Lokführer gleich doppelt zum Verhängnis. Erstens war er in jener Nacht im September 2022 mit einem Mercedes in Richtung Bern um 28 km/h zu schnell unterwegs. Er wurde um 0.37 Uhr mit Tempo 120 geblitzt – erlaubt waren auf besagtem Abschnitt nur 80 km/h. Die Sicherheitsmarge betrug 12 km/h.
Zweitens wurde der Lenker in jener Nacht von der Polizei angehalten. Bei der Kontrolle stellte sie fest, dass sein Führerausweis auf Probe seit dem 17. Januar 2022 abgelaufen war. Der 22-Jährige hätte also gar kein Motorfahrzeug lenken dürfen.
Stattdessen gab er bei der Befragung an, dass der Führerausweis auf Probe aufgrund eines Vorfalls um ein Jahr verlängert worden sei. Und er räumte ein, dass er seit dem 17. Januar regelmässig ein Motorfahrzeug gelenkt habe.
Sorgfaltspflicht verletzt
Damit habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt, schreibt die Staatsanwaltschaft Baden in einem Strafbefehl, der im Januar rechtskräftig geworden ist. Der Lenker hätte beim Strassenverkehrsamt nachfragen können, ob sein Ausweis verlängert worden ist, schreibt sie. Genau dies war nämlich nicht der Fall.
Die Staatsanwaltschaft hat den 22-Jährigen zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 170 Franken verurteilt. Das entspricht 10’200 Franken. Dazu kommen eine Busse von 400 Franken, eine Strafbefehlsgebühr von 900 Franken und 40 Franken Polizeikosten. Insgesamt hat der junge Mann also 11’540 Franken zu berappen.