Sandra Ardizzone
«Äusserst primitive Stalking-Handlungen»: Mann verschickte unappetitliche Sendungen, Frau bekommt Genugtuung
Ein Ex-Liebhaber wird wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Verleumdung vom Bezirksgericht Brugg zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Busse ist um 1000 Franken höher ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war.
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