«Die Gaskammern haben nie existiert»: Für diese Aussage wird Komiker Dieudonné verurteilt
«Ich scheisse auf alle. Die Gaskammern haben nie existiert»: Diese Aussage im Stück «En vérité» im Jahr 2019 in Nyon und Genf werden dem umstrittenen französischen Komiker Dieudonné M’Bala M’Bala endgültig zum Verhängnis. Das Bundesgericht hat dessen Verurteilung durch das Genfer Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung bestätigt, wie es am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte ihn deswegen das Genfer Polizeigericht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 170 Franken verurteilt.
Dieudonné hatte im Sketch einen Passagier eines vermeintlich abstürzenden Flugzeuges gespielt. Neben respektlosen Ausrufen fiel dabei auch der obengenannte Satz. Für das Bundesgericht kommt er einer Leugnung beziehungsweise einer «groben Verharmlosung» des Holocaust gleich.
Der Komiker, der früher auch als Schauspieler in Filmen auftrat, hat damit gegen das Strafgesetz verstossen. Denn wer wegen Hass oder Verachtung gegenüber Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost oder rechtfertigt, macht sich strafbar.
Vergeblich auf Meinungsäusserungsfreiheit berufen
Der Franzose argumentierte vergeblich, er habe die Äusserung in Nyon und Genf nicht aus einem diskriminierenden Motiv heraus gemacht. Er berief sich auf den Kontext und auf die Meinungsäusserungsfreiheit, die gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch Satire schützt.
Das Bundesgericht ist allerdings aufgrund der Umstände im konkreten Fall der Ansicht, dass der Komiker die Äusserung nicht in «angeblich humoristischer, parodistischer, oder satirischer Absicht» gemacht hat. «Der Auftritt enthielt mehrfach Anspielungen, welche auf die Geisteshaltung des Beschwerdeführers hindeuten und insbesondere auf seine Neigung, sich über die Opfer des Holocaust lustig zu machen», schreibt das Gericht.
Bereits mehrfach verurteilt
Dieudonné ist kein unbeschriebenes Blatt. Die französische Justiz hat ihn bereits mehrfach wegen hasserfüllten und antisemitischen Aussagen verurteilt. Für das Bundesgericht ist daher klar, dass es dem 57-Jährigen vor allem darum ging, «das Leiden eines Volkes herunterzuspielen und auch eine Polemik zum Nachteil der Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft auszulösen». Er hat damit aus diskriminierenden Beweggründen gehandelt.
Ebenfalls bestätigte das Gericht seine Verurteilung wegen Beschimpfung der Cicad – einer Westschweizer Organisation, die Antisemitismus bekämpft. Und auch der Schuldspruch wegen übler Nachrede gegenüber Cicad-Generalsekretär hielt vor der Revisionsinstanz stand.
Es war nicht das erste Mal, dass sich das Bundesgericht mit dem umstrittenen Komiker befassen musste. 2009 weigerte sich die Stadt Genf, ihm einen Saal zu vermieten. Dagegen ging er erfolgreich vor: Das Bundesgericht urteile damals, dass Genf das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt habe.