Nach 12 Jahren: Kantonaler Richtplan wird aktualisiert – Arbeitszonen sollen aus regionaler Sicht optimiert werden
Das erste und ein nachfolgendes zweites Aktualisierungspaket bringen den 2011 beschlossenen Richtplan rechtlich auf den neuesten Stand. Eine grundlegende Überprüfung erfolgt in einem späteren Schritt. Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Dies fordert das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG).
Die Überprüfung des 2011 vom Grossen Rat beschlossenen Richtplans zeige, dass sich dieser grundsätzlich weiterhin bewährt, teilt der Kanton mit. Seither veränderte, rechtliche und planerische Rahmenbedingungen machen jedoch die Aktualisierung verschiedener Richtplankapitel nötig. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung des Richtplans 2011 durch den Bund umzusetzen.
Neu eingeführt wird im Bereich Siedlung die Arbeitszonenbewirtschaftung. Sie soll dafür sorgen, dass die Nutzung der Arbeitszonen aus einer regionalen Sicht optimiert werden. Das entsprechende Richtplankapitel wurde in Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsverbänden überarbeitet und zeigt auf, wie hier Kanton, Gemeinden und Regionalplanungsverbände zusammenarbeiten können.
Die weiteren Anpassungen in den Bereichen Weiler, Störfälle, Landwirtschaft, Mobilität und Energie bringen die entsprechenden Kapitel auf einen aktuellen Stand. Sie enthalten keine grundlegenden Änderungen, die von der angestrebten räumlichen Entwicklung gemäss bisherigem Richtplan abweichen würden.
Zum vorliegenden Aktualisierungspaket reichten während der Mitwirkungsfrist, die vom 3. Dezember 2021 bis 15. April 2022 dauerte, 116 Interessierte über 2400 Hinweise und An-träge ein. Nach der Auswertung und Bereinigung hat der Regierungsrat die überarbeiteten Entwürfe des Aktualisierungspakets verabschiedet und beantragt sie dem Grossen Rat zur Beschlussfassung. (pd/pin)