Schlägerei nach Cupspiel: Staatsanwaltschaft veröffentlicht Fahndungsbilder – erstmals seit zehn Jahren
Der FC Aarau hat im vergangenen Herbst seinen Cup-Sechzehntelfinal gegen den FC Basel ausgetragen. Das Brügglifeld war ausverkauft, die Stimmung gut. Und das, obwohl sich Aarau dem Favoriten am Ende mit 1:3 nach Verlängerung beugen musste.
Für die meisten Besucherinnen und Besucher des Spiels war die Sache damit gegessen, aber nicht für alle. Nach dem Spiel kam es gegen 18.30 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung am Bahnhof Aarau.
Opfer erleidet Kopf- und Gesichtsverletzungen
Dabei wurde ein Mann in der Bahnhofsunterführung in Aarau durch mehrere unbekannte Personen geschlagen und getreten. In der Folge stürzte er zu Boden, woraufhin eine «unbekannte männliche Person umgehend mit seinem Fuss ausholte und dem Opfer mit voller Wucht einen Tritt gegen dessen Kopf versetzte», wie die Staatsanwaltschaft Aargau in einer Mitteilung schreibt.
Durch den gewalttätigen Übergriff habe das Opfer erhebliche Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich erlitten. Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Hauptbeschuldigte bislang nicht identifiziert werden. Aber: Die Tat wurde auf Video festgehalten.
Staatsanwaltschaft veröffentlicht Bilder – jetzt noch verpixelt
Zur Identifizierung des Hauptbeschuldigten ordnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Öffentlichkeitsfahndung an. Diese wurde am 14. April publik. Dieser könne aufgrund seiner Kleidung dem Umfeld des FC Basel zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft hat angedroht, die Bilder zu veröffentlichen, wenn sich der Unbekannte nicht melden sollte. Das hat er nicht getan. Und deshalb erfolgt zum ersten Mal seit über zehn Jahren die Veröffentlichung solcher Bilder – in verpixelter Form.
Während die Kantonspolizei relativ häufig auf öffentliche Zeugenaufrufe setzt, beispielsweise bei Unfällen, sind Öffentlichkeitsfahndungen der Staatsanwaltschaft eher selten, weil es hierfür bestimmte Voraussetzungen braucht. Entscheidend ist die Schwere des Delikts und die Verhältnismässigkeit. Alle bisherigen Ermittlungsansätze müssen zudem erfolglos verlaufen sein.
Dass das hier so ist, belegt auch eine weitere Tatsache: In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt sieben Zeugen- und Fahndungsaufrufe von der Staatsanwaltschaft Aargau veröffentlicht. Der hier vorliegende Fall ist aber der erste und einzige in diesem Zeitraum, bei dem die Veröffentlichung von Bildern angekündigt wird. Das heisst, dass die Beweislage in früheren Fällen in diesem Zeitraum jeweils besser war.
Veröffentlichung von unverpixelten Bildern droht
Für den Fall, dass auch dies nicht zur Identifizierung führen würde, erfolgt am 8. Mai 2023 die Veröffentlichung der unverpixelten Bilder, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt.
Der gesuchte Mann habe die Möglichkeit, sich bis zum diesem Tag mit der Kantonspolizei des Kantons Aargau (Telefonnummer 062 835 81 81) oder via E-Mail: (hoogan@kapo.ag.ch) in Verbindung zu setzen. Personen, die zweckdienliche Hinweise machen können, werden ebenfalls gebeten, mit der Kantonspolizei Aargau Kontakt aufzunehmen.