Viele slawische Namen können 2025 auch in Schweizer Register richtig geschrieben werden
Sonderzeichen im Namen können sonderbare Nebeneffekte haben. Wer beispielsweise ein ć, also ein c mit Akut, in seinem Namen hat, konnte dies in verschiedenen Personenregister in der Schweiz so nicht eintragen. Dieses ć ist vor allem im slawischen Raum verbreitet. Da viele Register es aber nicht als Sonderzeichen führten, wurde es auf amtlichen Dokumenten dann einfach zu «c». Gemäss Medienberichten sind davon bis zu 100’000 Menschen betroffen.
Eigentlich sollte damit nächstes Jahr Schluss sein. Auf diesen Zeitpunkt wollte der Bundesrat einen neuen einheitlichen Zeichensatz in den Zivilstandsämtern in Kraft setzen. Nun müssen sich alle Personen mit einem Akut auf dem c noch mindestens ein Jahr länger gedulden. «Voraussichtlich» 2025 soll es dann so weit sein.
Damit aus den falschen c dann ein ć wird, müssen sich all die Personen aber noch ein weiteres halbes Jahr gedulden. «Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, soll die Anpassung der Namensschreibweise sechs Monate» nach Einführung des neuen System beantragt werden können.
Bis dahin braucht es noch «punktuelle» Revisionen in der Zivilstandsverordnung. Daher hat der Bundesrat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Dabei macht er auch weitere Änderungsvorschläge, mit denen «die Zusammenarbeit und Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisiert und effizienter ausgestaltet» werden sollen.
Brauchen Zivilstandsbeamte weiterhin den Schweizer Pass?
Dabei wird auch eine umstrittene Frage diskutiert. Soll auch künftig zwingend das Schweizer Bürgerrecht notwendig sein, um Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten zu werden? Das ist derzeit so geregelt. Soll das so bleiben, so braucht es eine Gesetzesrevision. Momentan ist das in der Zivilstandsverordnung geregelt.
Was der Bundesrat bevorzugen würde, geht aus dem Vernehmlassungsschreiben nicht klar hervor. «Auch wenn dabei der Zivilstandsbeamtin und dem Zivilstandsbeamten kein Entscheidungs- oder Ermessensspielraum zukommt, erscheint es nachvollziehbar, für diese Funktion die schweizerische Staatsbürgerschaft vorauszusetzen», heisst es im Bericht. Gleichzeitig spreche dagegen, «dass das Schweizer Bürgerrecht keine Gewähr für die Qualität der Tätigkeit zu erbringen vermag.»
Entschlossen ist der Bundesrat dagegen bei der Handhabe. Er möchte nicht, dass die Kantone eigene Anforderungen bezüglich Nationalität stellen können. Diese sollen «schweizweit einheitlich» und vom Bundesrat «abschliessend» geregelt werden,