Kanton Luzern testet für drei Jahre, ob Sonderschulklassen an Regelschulen Sinn machen
In den letzten fünf Jahren ist der Bedarf nach Sonderschulmassnahmen im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung stark gestiegen. Das teilt der Kanton Luzern offiziell mit. Nachdem zuerst vor allem der integrative Bereich einen Zuwachs erfahren habe, nehme seit zwei Jahren auch der Bedarf nach separativen Sonderschulplätzen überdurchschnittlich zu. Betroffen seien Kinder, die – zumindest eine Zeit lang – ausserhalb der Regelklassen unterrichtet und betreut werden müssen. In den vergangenen Jahren seien in drei separativen Sonderschulen im Kanton Luzern eine Erweiterung an Plätzen erfolgt. Ein weiterer Ausbau sei bereits bis 2026 geplant.
Dennoch wird dieser massvoll geplante Ausbau dem überdurchschnittlichen Wachstum nicht gerecht, wie es weiter heisst. Für das kommende Schuljahr reichen die bestehenden und geplanten Plätze an den bisherigen Sonderschulen nicht aus. Derzeit warteten rund 48 Kinder auf eine separative Beschulung. Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung DVS erklärt: «Anstelle einer erneuten Vergrösserung des Platzangebots in den bestehenden Sonderschulen oder gar des Aufbaus einer neuen Sonderschule sollen deshalb nun neue Optionen geprüft werden».
Sonderklassen sind Ergänzung zu den eigentlichen Sonderschulen
Der Regierungsrat habe nun auf das kommende Schuljahr einen dreijährigen Schulversuch für den Bereich Verhalten und sozial-emotionale Entwicklung bewilligt. Darin soll erprobt werden, ob Sonderschulklassen an Regelschulen für Lernende mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf eine pädagogisch und organisatorisch überzeugende Ergänzung zu den bisherigen Sonderschulen darstellen. «Zudem», so Martina Krieg, «soll geklärt werden, ob sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten mit der Regelschule realisiert werden können, welche Übertritte in die integrative Sonderschulung oder eine Rückkehr in die Regelschule erleichtern oder gar beschleunigen». Ab August 2023 würden daher in der Stadt Luzern und in der Gemeinde Schötz je zwei Klassen errichtet. Der Schulversuch wird von der DVS eng begleitet und in Zusammenarbeit mit den Versuchsgemeinden evaluiert.
Die Finanzierung der Sonderschulklassen in diesem Schulversuch erfolge analog zur Sonderschulfinanzierung. Die gesamten Kosten für die Sonderschulklassen werden je hälftig durch den Kanton und durch die Luzerner Gemeinden (via Sonderschulpool) getragen.