«Das Baby trug ja einen Helm»: Mann fährt mit 6 Monate altem Kind auf dem Rücken – das könnte teuer werden
Ein Mann fährt seelenruhig mit seinem E-Roller durch Baden, während er sein Baby in einer Trage auf dem Rücken hat. Das Bild, das am Donnerstag im Blick erschien, schockiert. Laut Zeugen hätten Autofahrer vergeblich gehupt und versucht, den Fahrer zu stoppen. Da es sich um einen E-Roller handelt, gab es kein Kontrollschild und der Fahrer blieb zunächst unerkannt.
Nun hat sich der 51-jährige Mann der Polizei gestellt – nachdem er vom Blick erfuhr, dass er gesucht wird. Dass sein Verhalten verboten ist, sei ihm nicht bewusst gewesen. «Ich habe kein Auto, konnte nicht mehr auf den Bus und war zu spät dran», erzählt er. Darum habe er seinen sechs Monate alten Buben halt schnell mit dem Roller mitgenommen, um ihn zu einem Termin bei der Kindertherapie zu bringen: «Das Baby trug ja einen Helm. Für mich war es genug geschützt.»
Das sieht die Polizei anders – ganz abgesehen davon, dass der Velohelm viel zu gross für den Säugling war. «Diese Transportweise ist in verschiedener Hinsicht sehr gefährlich», sagt Corina Winkler von der Kantonspolizei Aargau. «Einerseits kann das Kind bei einem Sturzgeschehen verletzt werden, andererseits ist aber auch – je nach Alter des Kindes – die Nackenmuskulatur noch nicht genügend stabil.» Wie es nun für den Fahrer weitergeht, ist noch unklar: «Der Lenker wird durch die Kantonspolizei zur Klärung des Sachverhaltes befragt. Im Anschluss wird entschieden, wie das Verhalten zu beurteilen ist.»
Das sagt der Anwalt
Gegenüber Blick beteuert der Vater: «Es war das erste Mal, dass ich dies tat. Und ich denke, dass es das letzte Mal war.» Trotzdem ist es ein Fehler, der ihn teuer zu stehen kommen könnte. Die Aargauer Zeitung hat bei Rechtsanwalt André Kuhn nachgefragt, was dem Vater nun für eine Strafe drohen könnte: «Auf dem Bild sieht man, dass es sich um ein Zweirad mit nur einem Sitzplatz handelt. Ganz allgemein dürfen auf motorisierten Zweirädern nur so viele Personen mitgeführt werden, wie Plätze vorhanden sind.» Aber: Es ist grundsätzlich verboten Kinder unter sieben Jahren mitzunehmen.
Laut Kuhn gibt es auch schon eine Ordnungsbusse von 60 Franken, wenn man ein Kind ohne Kindersitz auf einem Velo mitnimmt. Wer aber ein Kind unter sieben Jahren auf ein motorisiertes Zweirad setzt, könne gemäss Strassenverkehrsgesetz mit einer Busse von bis zu CHF 10’000 Franken bestraft werden. Und: «Je nach Gefährlichkeit, kann es auch zu einem Fahrausweisentzug kommen.» (zen)