Senior fährt Reh an und lässt es sterbend liegen – jetzt muss er dafür büssen
Ereignet hat sich der Vorfall im Oktober 2022. Ein 78-Jähriger fuhr mit seinem VW in einem Ausserortsbereich im Fricktal. Dabei kollidierte er mit einem Reh und fuhr ohne die Kollision zu melden weiter.
Reh wurde tot am Strassenrand aufgefunden
Wie in einem Strafbefehl des Kantons Aargau steht, sah der 78-Jährige zuvor zwei Rehe von links her kommend über die Strasse rennen. Mit dem hinteren der beiden sei er in Folge kollidiert, was der Täter auch bemerkte. Er stieg nach eigenen Aussagen aus dem Fahrzeug aus, konnte jedoch kein Reh entdecken. Daraufhin stieg er wieder in seinen Wagen und setzte seine Fahrt ohne die Kollision mit dem Reh zu melden weiter.
Zwei Stunden später ging bei er Polizei die Meldung von einer Drittperson ein, dass im oben genannten Ausserortsbereich im Fricktal ein totes Reh liegt. Der zuständige Jagdaufseher veranlasste die notwendigen Schritte zur Bergung des Tieres. So wurde laut Strafbefehl der Kadaver links im Gras liegend aufgefunden. In unmittelbarer Nähe konnten Fahrzeugteile sichergestellt werden. Das stark beschädigte Fahrzeug – Stossstange und Kotflügel waren abgerissen, an der Fahrzeugseite war zudem alles voller Tierhaare und Blutspritzer – wurde schliesslich von der Regionalpolizei auf einem Parkplatz in der Region entdeckt.
78-Jähriger wird verurteilt
Der 78-Jährige hätte unter anderem durch den starken Sachschaden an seinem Fahrzeug bemerken müssen, dass das Wildtier durch die massive Kollision verletzt worden war. Weil der Lenker den Unfall nicht sofort meldete, hat er eine fachgerechte Nachsuche durch die Kantonspolizei und den Jagdaufseher verhindert. Das Tier, das noch vor Ort verendete, konnte schliesslich von der Jagdgesellschaft nicht mehr verwertet werden. Dadurch entstand ein Sachschaden von 300 Franken.
Der 78-Jährige wird deshalb wegen nicht genügender Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Weiter entstanden Gebühren in der Höhe von 575 Franken, die der Senior ebenfalls begleichen muss. Die sichergestellten Fahrzeugteile, welche am Strassenrand gefunden wurden, wurden eingezogen und vernichtet. Hätte der Mann den Unfall sofort gemeldet, wäre er ohne Strafe davongekommen.
«Sofort der Polizei melden!»
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Aargauer Autolenker ein angefahrenes Wildtier am Strassenrand qualvoll verenden liess. Ein ähnlicher Fall spielte sich im April 2023 in Utzenstorf ab. Ein unbekannter Autolenker fuhr einen Rehbock an, wobei dem Wild die Beine abgetrennt wurden. Der Unfallfahrer flüchtete und meldete den Vorfall weder der Polizei, noch dem Jagdaufseher. Anders als im Fricktal, konnte die lenkende Person nicht ausfindig gemacht werden. Erst als eine Drittperson den Vorfall der Polizei meldete, konnte das Tier von seinem Leiden erlöst werden.
Wildunfälle können nie ganz verhindert werden. Pro Jahr werden rund 20’000 Wildtiere angefahren, wie der erfahrene Jäger Rainer Klöti erzählt. «Allen kann es passieren, dass sie ein Wildtier anfahren», so Klöti. Es sei einfach wichtig, wie man richtig darauf reagiert. Das Tier qualvoll am Strassenrand verenden zu lassen, stellt dabei keine Option dar: «Wenn Sie ein Tier anfahren oder sonst verletzten, melden Sie es der Polizei. Diese informiert innert kurzer Zeit die Jagdaufsicht.» Diese entscheidet daraufhin, was mit dem angefahrenen Wildtier passiert. Wer einfach weiter fährt, dem droht eine Busse, wie sie nun der 78-Jährige bezahlen muss.