«So etwas hat es noch nie gegeben»: Murgenthaler Biberdamm ist verschwunden
Der Biber fühlt sich rundum wohl im Aargau. Doch seit Freitag ist vom Damm im Rotkanal nur noch ein Häufchen übrig, wie eine Leserreporterin gegenüber der Today-Redaktion berichtet. Eine Bewilligung für eine Entfernung oder Verkleinerung sei aber laut Biber-Beauftragen und der Gemeinde Murgenthal nie ausgestellt worden.
Was ist also passiert?
Ein orangefarbenes Auto war am vergangenen Freitag im Wald zu sehen. Zudem dröhnten den ganzen Tag über Motorsägegeräusche aus dem Wald. Das berichtet zumindest die Leserreporterin, die in der Gegend wohnt. Am Ende des Tages sei vom Biberdamm allerdings nicht mehr viel übrig geblieben, heisst es weiter. Dazu sei es eher unwahrscheinlich, dass der Damm einfach weggeschwemmt wurde. Einige Meter flussabwärts verläuft eine Brücke über den Bach, an der eine Eisenstange befestigt ist. Wäre der Damm durch die Strömung hinweggeschwemmt worden, wäre an der Stelle Teile des Biberdamms hängengeblieben.
Gemeinde und Kanton sind ratlos
Auf Nachfrage der Today-Redaktion teilt Hanspeter Lüem, Biber-Beauftrager des Kantons Aargau und Roger Haller, Bauverwalter der Gemeinde Murgenthal, mit, dass beide von dem Vorfall bisher nichts wussten. Lüem habe weder ein Gesuch für die Entfernung erhalten, noch habe er eine Bewilligung ausgestellt. «Eine kantonale Bewilligung ist aber zwingend notwendig, um an dem Damm etwas zu machen», sagt Lüem. Auch die Gemeinde habe kein Gesuch oder Ähnliches für die Verkleinerung oder Entfernung erhalten. «Seitens Gemeinde Murgenthal wurden keine Aufräumarbeiten bewilligt oder beauftragt», so Roger Haller. Sie können sich das Verschwinden des Biberdamms ebenfalls nicht erklären. «So etwas hat es noch nie gegeben», erklärt Lüem über das Verschwinden des Damms.
Wer oder wie es dazu kam, bleibt vorerst noch ein Rätsel. Die Gemeinde und der Kanton müssen das weitere Vorgehen noch besprechen. «Wenn der Damm wirklich entfernt wurde, wäre das eine Zerstörung am Lebensraum des Bibers», so der Biber-Beauftragte. Die Gemeinde werde aber keine Massnahmen ergreifen, teilt Haller auf Anfrage mit. Eine allfällige Strafanzeige müsse nämlich durch den Eigentümer des Rothkanals, also durch den Kanton, oder Biber-Beauftragten erfolgen.