Kernkraftwerk Gösgen und Alpiq kürzen Rentenzuschläge – Pensionierter gewinnt vor Gericht
5500 Franken plus fünf Prozent Zinsen – das ist der Betrag, der ein Senior, der rund 20 Jahre beim Kernkraftwerk Gösgen (KKG) arbeitete, nachträglich von diesem erhalten soll. Wie der «Blick» berichtet, gab das Amtsgericht Olten-Gösgen dem Rentner Anfang Juni in allen Punkten Recht, als er sich dagegen wehrte, dass sein ehemaliger Arbeitgeber dem Rentner die Zuschläge kürzte.
Dabei dürfte es sich um einen Präzedenzfall handeln: Denn der Ingenieur sei nicht der einzige, der weniger Rente erhalten habe. Hunderte Pensionierte des KKG und dessen grösster Aktionärin, der Alpiq, seien betroffen. Ihnen würden monatlich drei- bis vierstellige Beträge fehlen, berichtet die Zeitung weiter.
Zahlungen ab 2015 gestrichen
Über 200 Pensionierte hätten sich zusammengeschlossen, um für ihre Rentenzuschläge zu kämpfen. Bei den nun fehlenden Zuschlägen handle es sich um eine Teuerungszulage. Der Konzern habe versucht, die Seniorinnen und Senioren zu einem Verzicht auf diese zu bewegen – mit einer Einmalzahlung von 2000 Franken. Ab 2015 wurden die Zuschläge jedoch gestrichen.
Gegenüber Blick äussert sich die Pressestelle der Alpiq knapp: «Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG nimmt das Urteil des Richteramts Olten-Gösgen zur Kenntnis und wird es nun analysieren.»