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Gefahr für die Umwelt: Setzen Sie Ihre Fische und Pflanzen nicht in die Natur aus – diese Punkte gilt es zu beachten

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden anrichten und macht sich strafbar. Folgende Punkte sollten Sie bereits vor der Anschaffung beachten.

Es ist meistens das Resultat von fehlender Zeit oder fehlendem Interesse: Es passiert nicht selten, dass Personen ihre Haustiere in der freien Wildbahn aussetzen. Auch bei Fischen oder Pflanzen ist das ein Problem. Das ist jedoch nicht nur verantwortungslos, sondern auch sehr gefährlich.

Immer wieder soll das gemäss dem Kanton Aargau passieren. Die ehemaligen Besitzerinnen und Besitzer verabschieden sich von ihren Aquarien und Gartenteichen, indem sie die Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgen. Doch: Wer seine Fische «in die Freiheit» entlässt, macht sich strafbar, bedroht mit seinem Handeln die Biodiversität und ist mit grosser Wahrscheinlichkeit auch für den Tod des ehemaligen Haustiers zuständig.

Denn die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern nicht überleben. Jener kleine Teil, der sich etablieren kann, könne gemäss Mitteilung als invasive Art grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten.

Ausgesetzte Schildkröten wie diese Gelbwangenschildkröte können sehr gefährlich für die einheimische Flora und Fauna werden.
Bild: Kristina Gysi

Dazu zwei konkrete Beispiele, welche der Kanton nennt: «Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse sind wahrscheinlich durch das Ausschütten von Aquarienwasser in unsere Gewässer gelangt. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist.»

Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können gemäss Mitteilung problematisch sein. Sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen. Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf.

Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.

Die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen.

Sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können.

Keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.

Falls Sie die Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten können, sind folgende Punkte zu beachten:

Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.

Wenn sich keine andere Lösung finden lässt: sich an eine Tierarztpraxis wenden.

Wasserpflanzen im Kehricht oder einer professionellen Kompostieranlage entsorgen.

Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen.

An der Informationsaktion beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis, Zug und Zürich und das Fürstentum Liechtenstein.