Tierquälerei: Eine Tierhalterin verschwindet und lässt ihre Schlange alleine zurück
Im Amtsblatt des Kantons Aargau wird eine kuriose Verfügung publiziert. Darin heisst es, einer Aargauerin sei es verboten Tiere in ihrem Haushalt zu halten. Davon ausgenommen seien ihre vier Hunde. Eine Kornnatter sei beschlagnahmt worden, schreibt der Veterinärdienst. Die Tierhalterin sowie die vier Hunde werden alle namentlich erwähnt.
Die Publikation des Tierhalteverbots musste aufgrund des unbekannten Aufenthaltsortes der Halterin via Amtsblatt erfolgen, klärt der Mediensprecher des kantonalen Gesundheitsdepartementes, Michel Hassler auf. Die 38-Jährige habe die Wohnung mit ihren vier Hunden verlassen. Die Polizei hat daraufhin in der Wohnung ein Terrarium vorgefunden, in dem sich eine Kornnatter befand.
«Das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren, um sich ihrer zu entledigen, ist per gesetzlicher Definition Tierquälerei», so Hassler. Deshalb habe der Veterinärdienst ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Da die Halterin ihre Hunde mitgenommen habe und es keine Nachweise gab, dass sie diese vernachlässigt hätte, seien sie vom Verbot ausgenommen, erklärt der Mediensprecher weiter.
2022 wurden 17 Haustierhalteverbote ausgesprochen
Der Veterinärdienst dürfe bei gravierenden oder wiederholten Verletzungen des Tierschutzrechtes grundsätzlich Tiere beschlagnahmen. Beschlagnahmungen würden sowohl bei Nutz- als auch Haustieren vorkommen. Verbreitete Tierarten wie Hunde und Katzen werden auch häufiger beschlagnahmt. Terrarien- oder Aquarientiere werden aber öfter zurückgelassen.
Wenn eine Person nicht in der Lage ist, Tiere konform zu halten, könne der Veterinärdienst auch Halteverbote ausstellen, so Hassler. Im vergangenen Jahr habe der Aargauer Veterinärdienst im Bereich Heim- und Wildtiere 17 Personen ein Tierhalteverbot auferlegt, wie aus dem Geschäftsbericht kantonalen Verbraucherschutzamts hervorgeht. Für die Kornnatter aus der verlassenen Wohnung hat der Veterinärdienst einen Pflegeplatz organisiert.