Bild: www.alamy.com
Apple erhebt alleinigen Anspruch auf diesen Apfel – jetzt bekommt der Techkonzern vor Gericht Recht
Apple erringt in einem skurrilen Markenstreit einen Sieg. Anders als die Markenbehörde ist für das Bundesverwaltungsgericht der ikonische Granny-Smith-Apfel kein Gemeingut.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00