«Gab es den Schreibfehler gratis dazu?»: Neue Markierungen bei der Schule Lupfig sorgen für Diskussionen
Der Facebook-Beitrag hat 30 Kommentare. Grund für die Diskussionen sind neue Bodenmarkierungen bei der Schule Lupfig. Eine Woche vor dem Start nach den Sommerferien wurde auf dem Gelände eine «Nicht Raucher Zone» eingezeichnet. Doch warum kam sie gerade jetzt, obwohl das Areal gemäss Hausordnung längst rauchfrei sein sollte?
Laut Andreas Rohner, der im Namen der Exekutive antwortet, machen die auf den Anlagen und Plätzen der Schule angebrachten Benützungsvorschriften bisher nicht explizit auf das Rauchverbot aufmerksam. Es sei weder schriftlich noch mit einem Piktogramm darauf hingewiesen worden.
Der Gemeindeschreiber sagt: «Die Bodenmarkierungen sollen das Verbot klar erkenntlich signalisieren, einen Beitrag gegen Littering, die vielen Zigarettenstummel, sowie natürlich für die Gesundheit der Kinder auf der Schulanlage leisten.»
Gesamtkosten liegen bei knapp 3000 Franken
Rund 1200 Franken hat die Gemeinde für die Markierungen investiert. Die Gesamtkosten des Auftrags würden sich aber auf rund 2950 Franken belaufen. Rohner führt aus: «Darin enthalten waren unter anderem notwendige Erneuerungen der Parkplatz- und Parkverbotslinien und die in jedem Fall angefallenen Baustellenkosten.»
Für Kopfzerbrechen sorgte bei einigen Lupfigern die Schreibweise der «Nicht Raucher Zone». «Gab es den Schreibfehler gratis dazu?», heisst es etwa. Teilweise gebe es vor Ort engere Wegverhältnisse, erklärt der Gemeindeschreiber, sodass die ausgeschriebene Form gar nicht angewendet werden konnte und die Wörter übereinander angebracht werden mussten. «Im Sinne der Einheitlichkeit und der besseren Lesbarkeit wurden die Wörter getrennt voneinander aufgemalt.»
Durchsetzen soll das Verbot der Hauswartdienst der Gemeinde. Dieser sei angewiesen, fehlerhaftes Verhalten anzusprechen und zu unterbinden. «Im Wiederholungsfall wird die Gemeindeverwaltung respektive der Gemeinderat informiert, die sich den Einzelfällen annehmen.»
Keine Busse oder Strafanzeige seit 2010
Um einiges älter als die Markierungen sind die Benützungsvorschriften. Sie wurden im Oktober 2010 erlassen. Auf den Tafeln steht etwa, dass das Areal ausserhalb der Schulzeiten nur bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 21 Uhr, als Spiel- und Aufenthaltsplatz genutzt werden darf. Bei einem Vorstoss drohen bis zu 300 Franken Busse.
Dazu kam es aber in den letzten dreizehn Jahren nie, auch nicht zu einer Strafanzeige, so Rohner. Er sagt: «Die Personen wurden bisher lediglich auf ihr fehlbares Verhalten aufmerksam gemacht, was auch in Zukunft in erster Linie so gehandhabt werden soll.»