Naturpolizei: Gemeinden müssten Ranger anstellen, damit sie Bussen verteilen dürften
«Ranger brauchen Bussenkompetenz»: Dieser Meinung sind Ralf Bucher (Mitte) und Matthias Betsche (GLP). Der Geschäftsführer des Bauernverbandes, der im Grossen Rat einst Litteringbussen durchsetzte, und der Geschäftsführer von Pro Natura wollen die Natur besser schützen. Ihre Forderung: Künftig sollen Schutzgebiet-Aufseher direkt Bussen verteilen dürfen, wenn sich Besucher nicht an die Regeln halten.
In einer Motion, die von zehn weiteren Ratsmitgliedern unterzeichnet wurde, forderten sie den Regierungsrat auf, die gesetzlichen Vorgaben entsprechend anzupassen. Zuvor hatte sich schon Rainer Klöti, Präsident der Aargauer Jägerinnen und Jäger, sowie die Verantwortlichen der Ranger am Hallwilersee und der Aufsicht am Flachsee im Reusstal für eine solche Naturpolizei ausgesprochen.
Bisher dürfen nur Personen, die bei Gemeinde oder Kanton angestellt sind, Bussen ausstellen. Bucher hielt fest, Trägerschaft der Ranger sei der Verein «Hallwilersee für Mensch und Natur», in dem mehrere Gemeinden sowie die Kantone Aargau und Luzern vertreten sind. Die Stiftung Reusstal habe einen Leistungsauftrag des Kantons für Aufsicht und Information. Es sei seltsam, dass ausgebildete Ranger «im indirekten Auftrag von Behörden» keine Bussen verteilen dürften, findet Bucher.
Gemeinden sind für Umweltschutz-Kontrollen zuständig
Der Regierungsrat lehnt es jedoch ab, die gesetzlichen Vorgaben auf kantonaler Ebene zu ändern, damit Ranger fehlbare Besucher von Schutzgebieten büssen dürfen. In seiner Stellungnahme, die am Freitag veröffentlicht wurde, weist er darauf hin, dass «die Kontrolle der Umweltschutzgesetzgebung» eine Aufgabe der Gemeinden sei. Diese könnten für die Ahndung von Widerhandlungen mit Ordnungsbussen auch Hilfskräfte einsetzen.
Dies ist bereits nach heutigem Recht möglich, allerdings gibt es dafür eine Bedingung: Bussen ausstellen dürfen nur Ranger oder Aufseher, die beim Kanton oder bei einer Gemeinde angestellt sind. Nur unter dieser Voraussetzung gelten die Hilfskräfte als Behörden im Sinn des Gesetzes. Zudem müssten die eingesetzten Personen den Nachweis einer Ausbildung im Bereich des Ordnungsbussenverfahrens erbringen, schreibt die Regierung.
Hilfskräfte müssen bei Gemeinden angestellt sein
Die Regierung hat bereits Hilfskräfte des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ermächtigt, Bussen zu verteilen. Diese Kantonsangestellten dürfen unter anderem Verstösse gegen Naturschutzdekrete, Widerhandlungen gegen das sogenannte Litteringverbot oder «unberechtigtes Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Wegführen, Anbieten, Verkaufen, Kaufen oder Vernichten von nicht mehr als fünf Stück geschützter Pflanzen» ahnden.
Demnach könnten auch Hallwilersee-Ranger oder Aufseher im Reusstal für diese Verstösse Bussen verteilen. Die Regierung hält aber an den bisherigen Voraussetzungen eines solchen Einsatzes fest. Zwingend sei, dass diese Hilfskräfte von einer Gemeinde angestellt würden. «Nur so wird gewährleistet, dass die Gemeinde gegenüber der eingesetzten Person weisungsbefugt und eine staatliche Aufsicht über die eingesetzten Personen sichergestellt ist», schreibt der Regierungsrat.