Um Covid-Betrüger im Aargau zu verfolgen: Weitere 1,5 Millionen Franken nötig
Als die damalige Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am 16. März 2020 die «ausserordentliche Lage» ausrief, änderte sich einiges: Lockdown, geschlossene Geschäfte, Homeoffice.
Die wirtschaftlichen Folgen waren damals nicht absehbar, die Pandemie rollte auf die Schweiz zu. Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, stellten Bund und Kantone rasch finanzielle Hilfsangebote bereit. Diese wurden ganz unbürokratisch angeboten. Mit teilweise unschönen Folgen.
Erst dieser Tage stand wieder ein Mann vor Gericht. Er musste sich in Zofingen vor dem Richter verantworten, weil er sich unter anderem 15’000 Franken als Lohn mit Covid-Krediten ausbezahlt hatte.
Die Verfahren sind damit aber noch keineswegs alle abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es noch bis 2025 dauert, bis auch die letzten Verfahren eingehen werden, hiess es im März dieses Jahres.
Warum der Zusatzkredit beantragt wird
Nun beantragt die Grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) einen weiteren Kredit in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken für die weitere Verfolgung von Covid-19-Betrugsfällen. Das geht aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervor.
Dieser Kredit wird beantragt, weil der Grosse Rat im Januar 2022 nur einen gekürzten Kredit genehmigt hatte. Der Regierungsrat wollte damals fast 4,6 Millionen Franken sprechen, der Grosse Rat bewilligte 3,1 Millionen Franken. Damit verbunden war die Pflicht, nach einem Jahr einen Zwischenbericht vorzulegen. Ebendieser liegt jetzt vor und hat ergeben, dass sich die im ersten Antrag aufgezeigten Fallzahlen bewahrheitet haben respektive sogar übertroffen worden seien, heisst es in der Mitteilung weiter. Deshalb beantragt die Kommission nach ihrer Beratung «ohne grosse Diskussionen» beim Grossen Rat nun den zusätzlichen Kredit von rund 1,5 Millionen Franken. (cri)