21-jähriger Aargauer ejakuliert im Zug über eine schlafende Passagierin – mit diesen Folgen
Die reichlich unappetitliche Geschichte trug sich an einem Montagmorgen, um 5.20 Uhr, im Interregio von Basel nach Zürich Flughafen zu. In einem Abteil der 2. Klasse schlief eine Frau, wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Kurz bevor der Zug Baden passierte, trat der Beschuldigte an sie heran und ejakulierte auf ihr Bein respektive auf ihre Hose. Der damals 21-jährige Aargauer wurde nun wegen Schändung verurteilt.
Der Beschuldigte wusste, dass sein Opfer schlief und ihn daher nicht bemerken würde, schreibt die Staatsanwaltschaft. «Im Wissen darum missbrauchte er sie willentlich als Sexobjekt.» Wie genau man dem Täter auf die Schliche kam, ist unklar, überführt hat man ihn aber mittels DNA-Profil. Dieses bleibt nun für 20 Jahre gespeichert, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.
Beschuldigter hat sich nicht bewährt
Die Tat kommt den Beschuldigten teuer zu stehen. Denn es ist nicht sein erstes Vergehen: Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hatte ihn im Dezember 2021 wegen Angriff und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, die Probezeit von zwei Jahren wurde mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmen im September 2022 um ein Jahr verlängert.
Nun werden die bedingten Strafen widerrufen und eine Gesamtstrafe ausgefällt: Diese beläuft sich auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätze zu 100 Franken, Strafbefehlsgebühren über 1500 Franken und Auslagen über 480 Franken. Damit muss der junge Mann insgesamt fast 17’000 Franken bezahlen.