Erst flog der Gartenstuhl vom Auto, dann musste der Fahrer sein Billett für immer abgeben
Ein verkehrsrechtlich unbeschriebenes Blatt ist er nicht: Ein Aargauer musste seinen Ausweis bereits mehrmals abgeben. Zuletzt 2016 gleich zweimal. Damals war er einmal angetrunken und einmal viel zu schnell gefahren. Allerdings erhielt er das Billett 2018 nach einer verkehrspsychologischen Begutachtung wieder zurück – ohne Auflagen.
Doch Mitte 2022 entzog ihm das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau seinen Fahrausweis erneut. Dieses Mal für immer. Und mit der Begründung, der Mann habe wegen einer ungesicherten Ladung eine mittelschwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen. Der Mann wehrte sich, zuerst beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, dann beim Verwaltungsgericht und nun auch noch vor Bundesgericht. Er beantragte, er sei lediglich zu verwarnen, weil es sich nicht um eine mittelschwere, sondern eine leichte Widerhandlung handle.
Stuhl eine «sehr ernstzunehmende Gefahr»
Wann genau es zur «Tat» kam, geht aus dem Urteil des Bundesgerichts nicht hervor, aber wo: auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn A1 in Spreitenbach, Fahrtrichtung Bern. Der Mann transportierte auf der Ladefläche seines Fahrzeuges vier Rattan-Gartenstühle. Und einen davon verlor er wohl beim Beschleunigen. Er hatte ihn offenbar nicht richtig festgebunden.
Verwaltungs- und das Bundesgericht sind sich einig, dass «von einem herunterfallenden Gegenstand eine sehr ernstzunehmende Gefahr» ausgehe. Das gelte auch für einen auf die Autobahn führenden Beschleunigungsstreifen, zumal die Verkehrsteilnehmenden dort üblicherweise stark beschleunigen und und sich dabei auf die Eingliederung in die andere Fahrspur konzentrieren müssten, heisst es im Bundesgerichtsurteil.
«Dass die Gartenstühle mit 4,8 kg ein geringes Gewicht aufwiesen, wie der Beschwerdeführer vorbringt, spielt keine Rolle», so das Gericht. «Auch leichte Gegenstände, die auf der Autobahn oder dem Beschleunigungsstreifen herunterfallen, können Kollisionen oder gefährliche Ausweichmanöver provozieren.» Immerhin hätten die Stühle gemäss den Angaben des Fahrers die Masse von 57,5 × 61 × 88 cm aufgewiesen. «Sein Hinweis auf die Verwendung eines angeblich professionellen Spannsets ändert an dieser Einschätzung ebenfalls nichts, da die Verwendung eines solchen allein keine Gewähr für eine sichere Beladung bietet.»
Das Bundesgericht hält fest, es sei «ohne Weiteres von einer Gefährdung der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer auszugehen, die nicht mehr als nur gering eingestuft werden kann». Deshalb weist es die Beschwerde ab, soweit es überhaupt darauf eintrat.