Wer kandidiert, zählt keine Wahlzettel: Klingt logisch, schafft im Aargau aber ein Problem
Am 22. Oktober ist es soweit: In allen Gemeinden im Kanton werden die Wahlzettel ausgezählt. 713 Personen kandidieren dieses Jahr im Aargau für den Nationalrat, so viele wie noch nie. Sie sind auf 52 Wahllisten verteilt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Wahlcouverts, worin neu die Wahlzettel auf dünnerem Papier gedruckt werden, sondern es bedeutet auch einen Mehraufwand beim Auszählen der Stimmen.
Der Kanton unterstütze die Vorbereitungen mit Anleitungen und Kreisschreiben, stellt die Mitte-Grossrätin Karin Koch Wick fest. Im Umlauf sei in diesem Zusammenhang scheinbar auch eine kantonale Weisung, wonach Personen, die für den Nationalrat kandidieren, bei der Auszählung der Ständeratswahlen nicht eingesetzt werden dürfen. Sollten davon auch vom Volk gewählte Mitglieder des Wahlbüros betroffen sein, scheine diese Vorgabe sehr heikel, schreibt Koch Wick in einem Vorstoss.
Sie selbst kenne ein Mitglied eines Wahlbüros, sagt sie auf Anfrage. Da die Person aber auch im Nationalrat sei, wurde sie für die Auszählung der diesjährigen Wahl komplett ausgeschlossen. Als Begründung habe sich die Gemeinde auf ein Kreisschreiben des Kantons berufen. Selber hat die Grossrätin das Schreiben aber nicht gesehen. Deshalb wendete sie sich zusammen mit zwölf Grossratsmitgliedern an den Regierungsrat.
Vorwurf: Gesetzliche Grundlage fehlt
Mit ihrer Interpellation möchte die Mitte-Grossrätin erfahren, ob es so eine Weisung tatsächlich gibt und ob sie auch für die vom Volk gewählten Mitglieder des Wahlbüros gilt. Ausserdem möchte sie wissen, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Vorgabe stützt.
Denn gemäss Verordnung über die politischen Rechte seien Kandidierende explizit nur bei der Ermittlung des Ergebnisses der Wahl, an der sie selbst teilnehmen, ausgeschlossen. Der National- und der Ständerat seien zwei völlig unterschiedliche Ämter mit verschiedenen Wahlprozeduren, so Koch Wick. Für die Grossrätin ist klar, dass laut Gesetz einem Mitwirken von Nationalratskandidierenden bei der Ermittlung der Ergebnisse der Ständeratswahlen nichts im Wege steht.
Im Kreisschreiben des Kantons soll der Ausschluss angeblich damit begründet werden, dass jeglicher Anschein einer Beeinflussung ausgeschlossen werden müsse. Dabei würden sich aber weitere Fragen ergeben, so Koch Wick. Beispielsweise, warum denn Familienangehörige von Kandidieren beim Auszählen dabei sein dürfen und wie die Thematik bei den kommenden Grossratswahlen gehandhabt werde.
Gewählte Vertreter zählen die Stimmen aus
Grundsätzlich finde die Auszählung der Wahlunterlagen in den Wahlbüros der Gemeinden statt, sagt Martin Hitz, Geschäftsleiter der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau. Neben den gewählten Stimmzählerinnen und Stimmzählern sind auch Gemeindeammann sowie Gemeindeschreiber oder entsprechende Stellvertretungen Mitglieder der Wahlbüros.
Bei aufwendigen Auszählungen von Proporzwahlen könne das Wahlbüro durch Hilfskräfte erweitert werden, etwa durch Mitarbeiter der Gemeinde, sagt Hitz. Das Wahlbüro komme in der Regel am Abstimmungs-Sonntag zusammen und ermittle die Wahlergebnisse. Mit einer entsprechenden Bewilligung dürfe aber in Ausnahmefällen bereits am Samstag mit der Auszählung begonnen werden, so Hitz.
Bei den kommenden Wahlen öffnen die Mitglieder des Wahlbüros die Wahlcouverts, kontrollieren die Stimmrechtsausweise und sortieren anschliessend die verschiedenen Listen. Die Stimmen werden einzeln in einem Computer-System erfasst. Dieses wertet dann die Ergebnisse pro Kandidat aus. Das Programm erleichtere die Auszählung ungemein, sagt Hirz. Und dennoch: je mehr Listen es gibt, desto aufwendiger ist die Auswertung.