Waghalsiges Überholmanöver: Er ging Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern ein
Er habe etwas gelernt, versicherte der beschuldigte Lukas (Name geändert). Was er getan habe, tue ihm von Herzen leid. «Dafür möchte ich mich entschuldigen.» Der 28-Jährige Aargauer musste vor dem Bezirksgericht in Lenzburg erschienen. Vorgeworfen wurden ihm qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz.
Ein unbeschriebenes Blatt ist Lukas nicht. Warum die mehreren Vorstrafen nichts genützt hätten, wollte Gerichtspräsidentin Eva Lüscher wissen. Lukas zögerte einige Sekunden. «Gute Frage», antwortete er schliesslich. Mittlerweile aber, versicherte er ruhig und überlegt, sei er gescheiter und älter geworden, habe eine gute Freundin – diese war im Gerichtssaal anwesend – sowie Zukunftspläne. Er habe eine Arbeitsstelle, bezahle seine Schulden ab. Eine Erfahrung wie die zwei Monate Untersuchungshaft möchte er nie mehr machen.
Waghalsiges Überholen trotz Sicherheitslinie
Kurz vor Mitternacht an einem Samstag im Februar 2021 war Lukas in seinem Auto von Seon kommend auf der Seetalstrasse direkt hinter einem weiteren Fahrzeug in Richtung Hallwil unterwegs. Beim Ende des Innerortsbereichs setzte er in der Steigung zum Überholen an – trotz Sicherheitslinie vor der unübersichtlichen Kuppe und trotz Dunkelheit. Prompt kam ihm auf der Gegenfahrbahn ein Personenwagen entgegen. Nur dank Vollbremsungen beider Beteiligten konnten gefährliche Ausweichmanöver oder gar eine Frontalkollision verhindert werden, heisst es in der Anklageschrift.
Die Sicht von Lukas sei nahezu komplett eingeschränkt gewesen. Der Beschuldigte sei das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, wird in der Anklageschrift weiter ausgeführt. Die Fahrfähigkeit des Beschuldigten, so ergab die Untersuchung des Bluts, sei nicht beeinträchtigt gewesen.
Als strafbare Handlungen hatte Lukas weiter ein Schmetterlingsmesser erworben sowie gleich ennet der Kantonsgrenze im Solothurnischen eine Hanf-Indooranlage installiert und in Betrieb genommen. Mit Ernte und Verkauf des Marihuanas klappte es allerdings nicht. Zweimal gingen die Pflanzen ein,
Alles in allem kommt ein fünfstelliger Betrag zusammen
Der Termin vor dem Gesamtgericht dauerte für das abgekürzte Verfahren nur rund eine halbe Stunde. Der Sachverhalt stimme, mit der Strafe sei er einverstanden, sagte Lukas. Sowohl die Verteidigerin als auch die Staatsanwältin zeigten sich überzeugt, dass die Untersuchungshaft Eindruck hinterlassen habe. Der Beschuldigte sei geständig, habe sich kooperativ verhalten, das Strafmass sei angemessen.
Das Bezirksgericht sprach ihn in allen Punkten schuldig, verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von 6000 Franken. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben, die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. Für die Verfahrenskosten und Anklagegebühr sowie die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin wird der Aargauer aber für einen happigen fünfstelligen Betrag aufkommen müssen. Die Gerichtspräsidentin gab ihm mit auf den Weg, dass er sich nun definitiv nichts mehr zuschulden kommen lassen darf.