Nordmazedonier brettert mit fast 90 km/h durch 50er-Zone in Oftringen – Obergericht verurteilt ihn zu saftiger Geldstrafe
Die Fahrt vom 19. Dezember 2021 kommt einem Nordmazedonier teuer zu stehen. Damals bretterte der heute 31-Jährige mit einem Mercedes mit über 90 km/h die Äussere Luzernerstrasse in Oftringen hinunter. Erlaubt wären nur 50 km/h gewesen – toleranzbereinigt fuhr er 36 km/h zu schnell.
Damit hatte er den vom Bundesgericht festgelegten Schwellenwert von 25 km/h überschritten. Dadurch erfüllte er den Tatbestand der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts. Die Fahrt wurde auf Radarfotos dokumentiert.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm forderte deswegen eine unbedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 210 Franken, also insgesamt 14’700 Franken. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen sprach den Beschuldigten am 20. März jedoch frei. Der Grund: Die polizeiliche Einvernahme des Fahrers sei nicht verwertbar gewesen.
«Der Beschuldigte hat leichtfertig und verantwortungslos gehandelt»
Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil weiter an das Obergericht. Mit Erfolg. Der Beschuldigte ist der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen worden. «Der Beschuldigte hat leichtfertig und verantwortungslos gehandelt», heisst es im Urteil.
Wer mit neun Jahren Fahrpraxis trotzdem so schnell fährt, müsse sich der Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst sein. «Dass sich ein geübter Fahrer, wie der Beschuldigte, derart in seinem Tempo unterschätzt oder die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt nicht bemerkt, erscheint nicht glaubhaft», schreibt das Obergericht im Urteil.
Der Mann war schon zwei Mal verurteilt
Der Fakt, dass der Mann vorbestraft ist, bestärkte das Obergericht in seinem Urteil. Der Nordmazedonier wurde bereits am 9. Juni 2015 von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1100 Franken verurteilt.
Zudem wurde er am 20. Januar 2017 ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Dass er seinen Führerausweis für vier und zwölf Monate abgeben musste, weise gemäss Obergericht auf ein «mangelhaftes Unrechtsbewusstsein und auf Rücksichtslosigkeit» hin.
Die Strafe fällt nun deutlich höher aus als von der Staatsanwaltschaft zunächst gefordert. Der Nordmazedonier wurde vom Obergericht zu 120 Tagessätzen à 300 Franken verurteilt, insgesamt 36’000 Franken. Zudem muss der Mann selbst für die Verfahrenskosten von fast 7000 Franken aufkommen. (fan)