Feuchtfröhlicher Abend lief aus dem Ruder: Türke schlägt Kollegen im Drogenrausch mit Flasche – jetzt wird er des Landes verwiesen
Am Mittwoch musste sich ein 32-jähriger Türke vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Der Grund: mehrfach versuchte schwere Körperverletzung, versuchter Diebstahl, versuchter Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. «Der Fall zeigt, wie schnell ein feuchtfröhlicher Abend aus dem Ruder laufen kann», stellte die Staatsanwältin zu Beginn ihres Vortrages fest.
Gemäss Anklage war der Beschuldigte beim Ausgang in Baden frühmorgens mit einem Kollegen aneinandergeraten. Als der Streit eskalierte, wollte die Freundin des Kollegen dazwischen gehen. Im Handgemenge ging der Beschuldigte, der eine Bierflasche in der Hand hielt, zu Boden. Als sich die Frau niederbeugte, schlug er ihr die Flasche an den Kopf und sie erlitt Schnittwunden im Gesicht. Der Kollege versuchte den Beschuldigten auf dem Boden zu halten. Dabei bekam er einen Schlag mit der Flasche ab und trug eine Wunde an der Schläfe davon.
Dem Beschuldigten wurde zudem vorgeworfen, versucht zu haben, in ein Depot der Post im Güterschuppen in Döttingen einzubrechen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken, eine Busse von 200 Franken sowie eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren.
Beschuldigte beteuert, dass keine Absicht dahintersteckte
Vor Gericht, als Zeugin, konnte sich die Ex-Freundin des Beschuldigten, die beim Streit zugegen war, zwar nicht mehr genau erinnern. Im Wesentlichen bestätigte sie aber den Vorfall, wie er der Anklage zugrunde lag. «Wir waren beide besoffen», erklärte der Beschuldigte gegenüber Bezirksgerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Er sei zudem bekifft gewesen und hätte eine Linie Koks intus gehabt.
Man sei am Diskutieren gewesen. Er habe aber nicht weiterreden wollen. Der Kollege habe ihn in den Schwitzkasten genommen. Die Frau sei dazugekommen. Er sei gestürzt. Dabei habe er sie mit der Flasche getroffen. Dann sei ihm schwarz vor Augen geworden. «Ich habe das wirklich nicht absichtlich gemacht», beteuerte er. «Ich wollte das nicht. Es tut mir sehr leid.»
Den versuchten Einbruch in den Güterschuppen stellte er in Abrede. Zur drohenden Landesverweisung erklärte der Beschuldigte, der nach seinen Worten Vater einer kleinen Tochter ist, weinend: «Das wäre das Ende meines Lebens. Ich bin ohne Vater aufgewachsen. Meine Tochter müsste dann ebenfalls ohne Vater aufwachsen.»
Öffentliches Interesse an Landesverweis überwiegt
«Dass die Verletzungen der Opfer eher zufällig erfolgt sein sollen, sind Schutzbehauptungen, die von den übrigen Beteiligten nicht bestätigt werden», so die Staatsanwältin. «Die Aussagen des Beschuldigten sind wenig glaubhaft und teilweise widersprüchlich.» Nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass die Opfer nicht schlimmer verletzt worden seien.
Der Verteidiger machte Zweifel an der Darstellung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft geltend. Die Verletzungen seien auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft könne keine Beweise erbringen. Daher sei sein Mandant vom Vorwurf der schweren Körperverletzung – wie auch der Vorwürfe in Sachen Güterschuppen – freizusprechen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen.
Das Gericht sprach den Beschuldigten zwar vom versuchten Diebstahl, dem versuchten Hausfriedensbruch und der Sachbeschädigung frei, in den übrigen Punkten jedoch schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon muss er sechs Monate absitzen. Der Rest wird bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt erlassen.
Der Beschuldigte wird zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen. «Das Gericht geht davon aus, dass die Aussagen der Opfer korrekt sind», so Gerichtspräsidentin Fehr. Der Beschuldigte habe damit rechnen müssen, dass schwere Verletzungen hätten entstehen können. Das Gericht habe zwar gewürdigt, dass der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen sei. Das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung würde aber seine persönlichen Interessen überwiegen.