Grossrat Bucher will Wildwuchs bei Wahlplakaten eindämmen: Die Regierung lehnt die Idee ab – nicht zum ersten Mal
Abgelehnt. Mitte-Grossrat Ralf Bucher wollte die Dauer verkürzen, während der Wahl- und Abstimmungsreklame entlang von Strassen unbewilligt aufgehängt werden dürfen. Acht Wochen wie aktuell seien zu viel, sechs Wochen würden reichen. Die Kandidierenden und Parteien müssten nicht nachplakatieren, die Gemeinden könnten auf separate Einschränkungen verzichten. Dabei geht es um das sogenannte Wildplakatieren an Kandelabern. Reguläre Werbeflächen sind davon nicht betroffen.
Das Anbringen von Plakaten an Strassenlaternen liegt im Aargau in der Entscheidungshoheit der Gemeinden. Entsprechend vielfältig sind die Regeln. Genau das empfindet Bucher als störend. Diese Regeln betreffen nicht nur die Dauer der Plakatierung, sondern auch Vorschriften, wo Plakate angebracht werden dürfen – und wo eben nicht.
Buchers Motion, diesmal unterstützt von 16 Mitgliedern des Grossen Rats, ist nicht der erste Vorstoss zum Thema. Darauf weist auch der Regierungsrat hin. Bereits 2016 und 2019 hatte Bucher zusammen mit Parteikolleginnen und -kollegen den wilden Plakatierungswald zurückstutzen wollen. Der erste verlangte eine Reduktion auf fünf Wochen, wurde an der Ratssitzung aber auf sechs verlängert. Der zweite zielte auf eine Dauer von sechs Wochen und einen Tag ab. Der Regierungsrat hält fest: «Die Begründung der drei Motionen ist im Wesentlichen deckungsgleich.»
Regierung lehnt auch dritten Versuch Buchers ab
Die Konsequenz erscheint logisch: Der Grosse Rat hat die entsprechenden Vorstösse von Bucher bereits wie die Regierung zweimal abgelehnt. Der Regierungsrat folgert: «Vor diesem Hintergrund ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Haltung zu revidieren.» Kein Wunder, macht er es sich mit der Antwort einfach. Wer die Ablehnungsgründe genauer wissen wolle, der wird auf die Vorlagen von 2016 und 2019 verwiesen.
In der Antwort auf den Vorstoss von 2019 schreibt die Regierung: «Die Probleme, welche mit der Plakatierung rund um die Wahlen und Abstimmungen zugegebenermassen entstehen, können mit einer Verkürzung der Aufstelldauer nur sehr bedingt behoben werden.»
Zusammenfassend hält die Regierung fest, dass die bisherige Regelung praxistauglich sei und allen Interessierten eine angemessene politische Meinungsbildung erlaube.
Der Wunsch nach mehr Ordnung ist da
An Aargauer Strassenrändern soll Ordnung herrschen, wie das Vorgehen einiger Gemeinden zeigt. 17 Aargauer Gemeinden verbieten das Aufhängen von Politwerbung an Strassenlaternen inzwischen kategorisch: Gränichen, Rudolfstetten-Friedlisberg, Villigen, Windisch, Dürrenäsch, Holziken, Menziken, Reinach, Schöftland, Sisseln, Boniswil, Hallwil, Meisterschwanden, Seengen, Abtwil, Hellikon und Kölliken. Sie wollen damit einem überhandnehmenden Wildwuchs, wie von Bucher kritisiert, vorbeugen.
Die Schweiz selbst kennt kein spezifisches Gesetz, das die Wahl- und Abstimmungskampagnen definiert, wohl aber Regeln. Doch liegen diese in der Verantwortung von Kantonen und Gemeinden. Einzig: Das Verbot von Werbung entlang von Autobahnen gilt schweizweit. (jk)