Auf Bewährung: Pistorius kommt am 5. Januar frei
Pistorius (37) war mit einem Bewährungsantrag erfolgreich und darf die Haftanstalt in Atteridgeville, einem Vorort von Pretoria, am 5. Januar verlassen. Das gab die Gefängnisbehörde am Freitag bekannt.
Eine Ad-hoc-Kommission hatte zu beurteilen, ob der Inhaftierte «zur sozialen Wiedereingliederung geeignet ist oder nicht». Die Entscheidung fiel zugunsten Pistorius’ aus, er ist allerdings verpflichtet, Zivildienst zu leisten und sich einer Therapie wegen Problemen geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterziehen. Zudem darf er den Waterkloof District nicht verlassen.
«Blade Runner» Pistorius, früherer Sprintstar, war im März mit einem ersten Antrag gescheitert. Das Department of Correctional Services (DCS) war damals der Ansicht, dass er die erforderliche Mindesthaftdauer noch nicht erreicht hatte. Gefangene in Südafrika haben nach Verbüssung der Hälfte ihrer Strafe automatisch Anspruch auf eine Prüfung der Bewährung.
Das Verfassungsgericht widersprach der DCS-Einschätzung im vergangenen Monat und entschied, dass die Anrechnung der Haftzeit mit dem Datum beginnen müsse, an dem ein Insasse in erster Instanz hinter Gitter gebracht wurde. Dies war bei Pistorius 2014 der Fall. Die Gefängnisstrafe lief bis 2031, die Bewährung endet am 5. Dezember 2029.
Der sechsmalige Gold-Gewinner bei Paralympics und sechsmalige Weltmeister hatte Steenkamp am Valentinstag 2013 getötet, als er viermal durch die geschlossene Badezimmertür seines Hauses in Pretoria schoss. Pistorius behauptete, er habe Steenkamp für einen Einbrecher gehalten.
Zunächst wurde der beidseitig unterschenkelamputierte Pistorius wegen fahrlässiger Tötung (zu fünf Jahren Haft) verurteilt, nach einer Berufung schliesslich wegen Mordes. 2017 wurde ein Strafmass von 13 Jahren und fünf Monaten ausgesprochen, ein anschliessender Einspruch vor dem obersten Gericht Südafrikas scheiterte. Danach gab es keine juristischen Optionen mehr. (dpa)