Nach Tötungsdelikt in Bergdietikon: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft
Bei der Kantonspolizei ist am Morgen des 25. September 2022 ein Notruf eingegangen. Am Telefon war ein Mann, der mitgeteilt hat, dass sich seine Ehefrau im Badezimmer eingeschlossen hätte und nicht auf Zurufe reagieren würde.
Vor Ort eingetroffen konnten die Rettungskräfte die Tür problemlos mittels Fusstritten aufbrechen, bei der 41-jährigen Ehefrau allerdings nur noch den Tod feststellen.
Für die Einsatzkräfte deutete die angetroffene Situation zu Beginn noch auf einen Suizid hin, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Dienstag schreibt.
Allerdings hätten sich bei den eingeleiteten Ermittlungen Unklarheiten ergeben. So wiesen das Spurenbild und vor allem die Untersuchung des rechtsmedizinischen Instituts auf eine Fremdeinwirkung hin. Die Ermittler konnten massive Staublutungen im Kopfbereich feststellen. Diese mussten demnach von einer Gewaltausübung auf den Halsbereich stammen mussten. Die 41-Jährige, eine bekannte Kosovo-Albanerin, wurde also erwürgt.
Das Tötungsdelikt hat in der albanischen Diaspora für grosses Aufsehen gesorgt. An der HSG in St.Gallen war sie Lehrbeauftragte im Bereich Auditing sowie Handlungskompetenz. Der Ehemann ist ein albanischstämmiger Mazedonier, der vor über 20 Jahren in der Schweiz eingebürgert worden ist.
Der Ehemann wurde einen Tag nach dem Ereignis unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Er gibt zu, für den Tod seiner Frau verantwortlich zu sein. Dies wurde bereits im Juni dieses Jahres bekannt.
18 Jahre Haft gefordert
Nach Abschluss der Untersuchung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Tötung des Opfers ein Streit des Ehepaares vorausgegangen sein musste. Aufgrund der vorliegenden Beweislage bewertet sie die Vorgehensweise des Beschuldigten bei der Tat als besonders skrupellos, für das Opfer qualvoll und die im Raum stehenden Hintergründe als egoistisch. Zusammenfassend wird dem Beschuldigten daher Mord vorgeworfen. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Baden noch wegen vorsätzlicher Tötung ermittelt.
Für den Tatbestand des Mordes beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, wie sie mitteilt. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.