Veterinärdienst nimmt einer Frau ihre 29 Katzen weg – nun wird sie wegen Tierquälerei verurteilt
«Die Beschuldigte hielt in ihrer Wohnung sowie auf dem Dachstock 2 Hunde und 29 Katzen.» Das schreibt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in einem Strafbefehl. Mit diesem wurde kürzlich eine Mittvierzigerin aus dem Unterfreiamt wegen mehrfacher Tierquälerei und weiterer Tierschutzvergehen verurteilt.
Bei der Frau standen an einem Montagmorgen im Juli Mitarbeitende des Veterinärdiensts vor der Türe. Was sie antrafen, wird im Strafbefehl so beschrieben: «An den Wänden entlang der Wohnung befanden sich diverse Kothaufen und verschmierte Kotspuren. Im Schlaf- und Badezimmer war der Boden komplett mit Kot übersät und es stank enorm nach Fäkalien.» Die Tiere haben sogar auf die herumliegende Wäsche gekotet.
Im Wohnzimmer befanden sich zwar drei Katzenkisten, wobei es lediglich in zwei davon Katzenstreu hatte. Alle waren mit Kot und Urin überfüllt. «Für Gruppen ab sechs Tieren benötigt es für zwei Katzen eine Kotschale, sofern diese täglich gereinigt wird oder die Katzen Auslauf haben», hält der Strafbefehl fest. Ansonsten benötige es eine Kotschale pro Katze. «Da die Katzen der Beschuldigten keinen Auslauf hatten, hätte sie 29 Katzenkisten aufstellen müssen.»
Kater musste eingeschläfert werden
Katzen seien sehr reinliche Tiere, hält die Staatsanwaltschaft fest. Es sei wichtig, sie in einem sauberen Aufenthaltsbereich zu halten. «Bei mangelnder Hygiene kann die Gesundheit der Tiere aufgrund steigender Keimbelastung Schaden nehmen. Durch übermässige Geruchsimmissionen und ungenügende Belüftung werden die Atemwege der Katzen vermehrt gereizt.»
Alle Tiere wurden durch den Veterinärdienst beschlagnahmt und in Tierheime gebracht. Einige Katzen hatten Flöhe oder schlechte Zähne. Ein roter Kater war in einem so schlechten Zustand, dass er eingeschläfert werden musste. «Die Beschuldigte hatte sich überhaupt nicht um die medizinische Versorgung der Tiere gekümmert», hält die Staatsanwaltschaft fest. Ausserdem wäre die Frau verpflichtet gewesen, ihre Katzen durch eine Tierarztpraxis kastrieren zu lassen, «um eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern».
Zudem sorgte die nun verurteilte Tierquälerin nicht dafür, dass die Krallen der beiden Hunde geschnitten wurden. Das habe für die Tiere eine unnötige Überanstrengung bedeutet und könne langfristig zu Fehlbelastungen des Bewegungsapparats führen, heisst es im Strafbefehl. Die Frau wurde rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Bezahlen muss sie die Busse von 800 Franken und 1600 Franken Gebühren.
Kurz nach der Büsi-Razzia im Mai hatte der Veterinärdienst mitgeteilt, die Frau sei überfordert gewesen und habe sich anlässlich der Kontrolle einsichtig gezeigt. Man werde ihr nun ein Halteverbot für Katzen auferlegen.