Die Sozialen Dienste Aarburgs machen Hausbesuche bei Sozialhilfeempfängern künftig selbst
Die Sozialen Dienste der Stadt Aarburg verzichten ab nächstem Jahr auf Sachverhaltsabklärungen in Form von Hausbesuchen durch den kantonalen Aussendienst. Sie bieten diese Abklärungen vor Ort als interne, sozialarbeiterische Dienstleistung selbst an. Das teilt der Stadtrat Aarburg mit.
Für Einzelfälle mit Sicherheitsrisiken werden auf den Fall zugeschnittene Sachverhaltsabklärungen bei einem externen Anbieter in Auftrag gegeben, allerdings ohne vertragliche Bindungen. Die jährlichen Kosten für einzelne Aufträge werden bei maximal 3000 Franken angesetzt. Somit könnten jährlich 19’776 Franken eingespart werden, heisst es weiter.
Der Aussendienst des Kantonalen Sozialdienstes hat für die Stadt Aarburg seit vier Jahren die Sachverhaltsabklärung im Rahmen der Sozialhilfe vorgenommen. Nach Gesuchseinreichung um materielle Hilfe – im Einzelfall auch bei Sonderereignissen – wurden Klienten unangemeldet an ihrem Wohnort aufgesucht.
Anzahl der Dossiers sank von 130 auf 90
Der auf zwei Jahre befristet abgeschlossene Vertrag für diese Aussendiensttätigkeiten läuft per Ende Jahr aus. Die Sozialen Dienste seien bis anhin mit den Dienstleistungen des kantonalen Aussendienstes sehr zufrieden, teilt der Stadtrat weiter mit. «Die Aufträge wurden sorgfältig ausgeführt und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erbracht. Auf konkrete Aufträge, Anforderungen oder zusätzliche Abklärungsaufträge reagierte der Aussendienst offen, flexibel und sehr verlässlich.»
Die Sozialhilfe in der Stadt Aarburg habe in der Zwischenzeit ihr Beratungsangebot gestrafft, die Kontaktfrequenz erhöht, die interne Arbeitsintegration ausgestaltet und erforderliche Präsenzkontrollen eingeführt. Mit dem aktuellen Beratungsangebot und der verpflichtenden Teilnahme an verschiedenen Tagesstrukturen könne einem potenziellen Missbrauch der Sozialhilfe sehr gut entgegengewirkt werden. Die Zahlen in der Sozialhilfe konnten durch die Erhöhung der Betreuungsstandards im Jahr 2023 gesenkt werden. Ende Dezember ist die Zahl der Sozialhilfedossier auf 90 gesunken, 40 weniger als vor Jahresfrist.
«Aufsuchende Sozialarbeit ist eine anerkannte und erprobte sozialarbeiterische Methode, die nicht nur zur Kontrolle und Aufsicht gehört, sondern auch eine positive Entwicklung der Klientel unterstützt und eine tragfähige Arbeitsbeziehung fördert», heisst es weiter. Bei allen Sozialhilfebezügern würden diese Besuche nicht erforderlich sein, wie zum Beispiel bei solchen, die sich in Pflege- oder Betreuungseinrichtungen befinden oder die verbeiständet sind. Bei Verdachtsfällen müsse künftig überprüft werden, ob ein Auftrag unter dem Aspekt der Sicherheit intern durchführbar sei. Wenn nicht, dann werde diese Leistung extern in Auftrag gegeben.