Grenzwächter erkennen Kriminaltourist und schnappen ihn nach Verfolgungsjagd
Diverse Verbote schienen diesen Franzosen nicht abzuschrecken: Im Mai fuhr der heute 46-Jährige mit seinem Auto aus dem Ausland ins Suhrental und drang am helllichten Tag in ein Wohnhaus ein, dessen Tür unverschlossen war. Dies, obwohl der Mann seit 2018 mit einem sechsjährigen Landesverweis belegt war und keinen gültigen Führerausweis besass.
Im Haus im Suhrental durchsuchte er die Wohnung nach Bargeld und fand schliesslich zwei Eimer mit über 1200 Franken drin. Damit machte er sich unbemerkt aus dem Staub. Mit seinem Auto fuhr er auf der A2 wieder Richtung Frankreich. Doch bis dorthin kam er nicht. Sein Fehler: Er machte bei der Autobahnraststätte in Pratteln einen Zwischenstopp.
Verfolgungsjagd im Schneckentempo
Dort befanden sich auch Mitarbeitende des Grenzwachkorps, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Diese erkannten den Mann und wussten, dass er unerlaubt in der Schweiz war. Mit vorgehaltenen Dienstwaffen forderten sie ihn zu dritt auf, aus dem Auto zu steigen. Doch stattdessen gab der 46-Jährige Gas und fuhr mit normaler Geschwindigkeit auf der A2 davon. Bei der nächsten Ausfahrt verliess er dann die Autobahn, die Grenzwächter blieben ihm auf den Fersen.
In Pratteln befuhr er dann einen Kreisel in entgegengesetzter Fahrtrichtung, kam aber nicht weit, da ihm ein Lastwagen und ein Traktor die Ausfahrt versperrten. Also drehte er um, doch aus der anderen Richtung blockierten die Grenzwächter den Weg. Schliesslich fuhr er im Schritttempo rückwärts und kollidierte mit dem Lastwagen. Mithilfe von zwei mittlerweile ebenfalls eingetroffenen Fahrzeugen konnten die Grenzwächter den Mann schliesslich einkesseln. Er wurde trotz Gegenwehr festgenommen.
Jetzt hagelt es Urteile und Rechnungen
Nun muss er für seine Taten büssen. Per Strafbefehl wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten, einer Geldstrafe von 900 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Ausserdem muss er für die Kosten und Gebühren in der Höhe von 3230 Franken aufkommen.
Da er bereits ein Depot von 3200 Franken beglichen hat, bleiben noch 1430 Franken offen. Allerdings wurde der Mann auch von der Bundesanwaltschaft und einem jurassischen Gericht bereits im Juli verurteilt. Der Aargauer, dem im Suhrental die 1200 Franken gestohlen worden waren, erhält sein Geld zurück.