Kein Interesse am Friedensrichteramt – Staatskanzlei setzt Nachmeldefrist an
Im Kreis XV des Bezirks Zofingen (Gemeinden Aarburg, Murgenthal, Oftringen, Rothrist) und im Kreis XVI des Bezirks Zofingen (Gemeinden Bottenwil, Brittnau, Kirchleerau, Kölliken, Moosleerau, Reitnau, Safenwil, Staffelbach, Strengelbach, Uerkheim, Vordemwald, Wiliberg, Zofingen) wurden je die Ersatzwahl einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichters für den Rest der Amtsperiode 2021-2024 auf den 3. März ausgeschrieben. Die Ersatzwahl ist nötig infolge Altersrücktritt der bisherigen Amtsinhaber. Im Kreis XV tritt Fritz Indermühle (FDP) zurück. Und im Kreis XVI räumt Rosmarie Müller (SVP) ihren Sitz.
Für beide Ämter lief bis Freitagmittag die Anmeldefrist. Bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau sind allerdings keine Wahlvorschläge eingereicht worden, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Es liegen damit keine Kandidaturen vor. Daher setzt die Staatskanzlei eine Nachmeldefrist an. Am 10. Januar wird die Nachmeldefrist im kantonalen Amtsblatt publiziert. Innert fünf Tagen können dann weitere Anmeldungen eingereicht werden. Die Nachmeldefristen enden am Montag, 15. Januar, um 12 Uhr.
Gehen innerhalb dieser Fristen keine oder mehr als eine Anmeldung ein, finden am 3. März für die Ersatzwahlen Urnenwahlen statt.