Fluglärm im Aargau: Grossräte fordern Regierungsrat zum Handeln auf
Der Flughafen Zürich hat Ausbaupläne. Bis Mitte Dezember lagen die Unterlagen dafür auf. Dock A soll erweitert werden. Vorgesehen sind auch Pistenverlängerungen und ein neuer Tower. Eine Gruppe von Grossräten aus dem Ostaargau befürchtet deshalb mehr Fluglärm. Sie rief die Gemeinden in den Regionen Limmattal, Baden, Rohrdorferberg und Zurzibiet zum Widerstand auf – diese sollten zur öffentlichen Auflage der Pläne beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Einsprache einreichen.
«Die neue Infrastruktur ermöglicht deutlich mehr Flugbetrieb, was Auswirkungen haben wird, insbesondere für den Nordost-Aargau und das Limmattal», warnte Grossrat Sander Mallien (GLP). Damit meinte er die Abflüge nach Westen (Piste 28). 2022 machten solche in Richtung Aargau einen Drittel aus. Zudem startet rund jedes sechste Flugzeug von Zürich in Richtung Nordwesten (Piste 32) und überfliegt das Zurzibiet.
Nun haben einige Grossrätinnen und Grossräte rund um die Sprecher Sander Mallien (GLP) und Robert Müller (SVP) zwei Interpellationen beim Regierungsrat eingereicht. Sie fordern eine fairere Verteilung der Fluglärm-Belastung zwischen den Kantonen, ein korrektes Richtplanverfahren und raumplanerische Sicherheit für die mittelbare Zukunft. Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht erklärte per Urteil vom September 2021 das Betriebsreglement 2014 des Flughafens als teilweise ungültig.
«Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden wurden nicht korrekt abgebildet und müssen neu festgesetzt werden», schrieb es. Damit bestehe immer noch kein gültiges Betriebsreglement für den Flughafen Zürich, argumentieren die Aargauer Politiker. Der Flugbetrieb in Zürich beruhe auf temporären «Ausnahmebewilligungen». Jene Lärmauswirkungen müssten im SIL-Objektblatt Flughafen Zürich und die Richtpläne in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen erneut erarbeitet werde.
Am 3. März entscheidet das Stimmvolk im Kanton Zürich über die geplanten Pistenverlängerungen am Flughafen. Mit dem Ausbau der Piste 28 könnten nicht nur grössere, schwerere Flugzeuge landen, sondern – je nach Betriebskonzept – eben auch nach Westen (in Richtung Aargau) starten, warnen die Aargauer Grossräte in der einen Interpellation.
Fluglärm soll gerechter verteilt werden
Sie fordern in den beiden Vorstössen, dass der Kanton aktiv wird. Er soll nicht nur die Regionalplanungsverbände nach Kräften unterstützen, sondern sich auch endlich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt für raumplanerische Sicherheit und eine gerechtere Lärmverteilung zwischen den Kantonen einsetzen. «Es darf nicht länger sein, dass Stadt und Kanton Zürich weiterhin ihre selbst verschuldete Last in den Aargau exportieren.»
Ein grosser Dorn im Auge sind ihnen die Nachtflüge. «2022 sind schon mehr als 2300 Flüge während der Nachtsperrzeit (23 bis 6 Uhr) und weit über 10’000 während der vom Bund empfohlenen Nachtruhe (22 bis 7 Uhr) gezählt worden», sagt Sander Mallien. Die Gruppe der Grossräte wirft dem Flughafen Zürich auch vor, dass es ihm am Willen fehle, die Nachtruhe durchzusetzen.
«2022 fanden 204 Flüge in der Nacht zwischen 23.30 und 6 Uhr statt», schreiben sie in dem einen Vorstoss. Für diese sei eine Sondergenehmigung nötig. Doch nur vier dieser Flüge habe der Kanton dem Bund aufgrund möglicher Verstösse gegen die Nachtflugverordnung gemeldet.
Flughafen: Nicht mehr Flüge mit längeren Pisten
Bereits im Dezember sagte eine Flughafen-Sprecherin: «Auf einer längeren Piste können nicht mehr Flugzeuge starten oder landen, da diese nicht zu einer kürzeren Pistenbelegungszeit oder kürzeren Abständen zwischen den Flugzeugen führen.»
Auf der Website des Flughafens heisst es, mit den Pistenverlängerungen könnten keine zusätzlichen Flüge eingeplant werden. Weiter schreibt der Flughafen, dank eines stabileren Betriebs mit besserer Einhaltung der Betriebskonzepte komme es zu weniger Verspätungen und die Zahl der Fluglärm-Betroffenen reduziere sich.