So will der Regierungsrat künftig Hochwasser in Uerkheim verhindern
Die Bilder vom 8. Juli 2017 sind unvergessen. Das bislang grösste Hochwasser der Uerke überflutete den gesamten Talboden und richtete in der Gemeinde Uerkheim grosse Verwüstung an. Bereits zuvor gab es Hochwasserereignisse und auch nach 2017 kam es wiederum zu Überschwemmungen, zum Beispiel im Jahr 2021.
Darum gelangt der Aargauer Regierungsrat nun mit einem Verpflichtungskredit an den Grossen Rat. Neu an der Vorlage ist ein Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des Siedlungsgebiets, das den Hochwasserschutz sicherstellen soll. «Die neu geplanten Massnahmen umfassen einen Rückhaltedamm mit einem Durchlassbauwerk, Ausbaumassnahmen im Dorf, Revitalisierungsmassnahmen und die Verlegung der Kantonsstrasse», so der Regierungsrat.
Das Katzenhaldenbächli wird offengelegt
Das Ziel: Basierend auf der kantonalen Schutzzielmatrix soll die Gemeinde Uerkheim vor einem Hochwasser geschützt werden, dass statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt. Und: Die nach dem Hochwasser von 2017 provisorisch erstellten Sofortmassnahmen im Bereich des Gewässers werden durch langfristige Schutzmassnahmen ersetzt. «Der zukünftige Rückhalteraum wird durch ingenieurbiologische Massnahmen ökologisch aufgewertet. Mit der Offenlegung des Katzenhaldenbächlis werden verschiedene Lebensräume miteinander vernetzt», heisst es in der Vorlage.
Für das Projekt beantragt die Aargauer Regierung 12,2 Millionen Franken. Die Kosten sollen zwischen Bund, Kanton, Gemeinde Uerkheim und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) aufgeteilt werden. Der Kostenteiler sieht wie folgt aus: Bund und AGV beteiligen sich mit zusammen 40 Prozent (Bund: 35 Prozent, AGV: 5 Prozent). Die Kosten für die Sanierung der Kantonsstrasse werden mit einem Pauschalbeitrag von 550’000 Franken über die Spezialfinanzierung Strassenrechnung finanziert. Der Restbetrag wird für die Hochwasserschutzmassnahmen im Verhältnis 60 Prozent Kanton (rund 4,1 Millionen Franken) und 40 Prozent Gemeinde Uerkheim (rund 2,4 Millionen Franken) aufgeteilt, heisst es in der Vorlage an den Grossen Rat.
Regierungsrat zeigt sich von den Massnahmen überzeugt
Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt, dass mit den Massnahmen die Überbauung von bisher eingezonten, aber nicht überbauten Siedlungsflächen in der heutigen Gefahrenzone erleichtert wird. Zudem sei ein übergeordneter Hochwasserschutz volkswirtschaftlich sinnvoll, «da es technisch schwierig und finanziell aufwendig wäre, die zahlreichen Gebäude und Infrastrukturen jeweils einzeln zu schützen».
Der Hochwasserschutz war in den vergangenen Jahren in Uerkheim immer wieder ein Thema. «Mit dem Hochwasser wurden grosse Mengen an Geschwemmsel mitgeführt, die bei mehreren Brücken die Abflussquerschnitte verstopften», schreibt der Aargauer Regierungsrat. Durch den jeweiligen Rückstau kam es in den angrenzenden Bereichen zu grossen Überschwemmungen. Auch ausserhalb des Siedlungsgebiets sind durch Erosionen und Ablagerungen Schäden am Bachlauf und den umliegenden Flächen entstanden. «Zur Behebung des bekannten Schutzdefizits wurden 2012 und 2015 unter der Federführung der Gemeinde zwei Hochwasserschutzprojekte für die Uerke ausgearbeitet», schreibt der Regierungsrat. Diese wurden jedoch beide vom Stimmvolk der Gemeinde Uerkheim abgelehnt. «Die nachfolgenden Hochwasserereignisse von 2017 und 2021 haben den Handlungsbedarf zwei weitere Male klar aufgezeigt», so der Regierungsrat weiter. Auf Antrag der Gemeinde habe das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Federführung und die Bauherrschaft übernommen.
Die Gemeinde Uerkheim hat ihrem Kostenanteil bereits an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 zugestimmt. Das Geschäft wird voraussichtlich im April 2024 im Grossen Rat behandelt.