Wenn wir sterben sollten: Wie können wir festlegen, wer sich in diesem Fall um unseren Sohn kümmern soll?
Wenn ein Elternteil verstirbt, wird das Sorgerecht dem anderen Elternteil übertragen, sofern dadurch das Kindeswohl nicht gefährdet erscheint. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Gibt es gewichtige Gründe gegen die Sorgerechtsübernahme, so kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einen Vormund einsetzen. Ebenso wird ein geeigneter Vormund bestimmt, falls beide Elternteile gleichzeitig versterben sollten.
In einer Sorgerechtsverfügung können Sie als Eltern gemeinsam festhalten, wen Sie sich für den Fall Ihres Versterbens als Vormund für Ihr Kind vorstellen können. Die Verfügung ist rechtlich jedoch unverbindlich – die Kesb muss sich nicht an Ihre Wünsche halten. Ungeachtet dessen unterstützt das Dokument die Kesb bei dieser wichtigen Entscheidung. Die Sorgerechtsverfügung muss schriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und von beiden Eltern unterzeichnet sein. Die Erklärung kann von Hand oder am Computer geschrieben sein. Führen Sie im Dokument die Personalien Ihres Sohnes sowie den gewünschten Vormund jeweils mit Namen, Geburtsdatum und Adresse auf, am besten mit einer kurzen Begründung. Für den Fall, dass die erstgenannte Person die Vormundschaft nicht übernehmen kann, können Sie zudem eine weitere Person bestimmen.
Ich empfehle Ihnen, ein Exemplar der Sorgerechtsverfügung an den von Ihnen gewünschten Vormund auszuhändigen. So ist sichergestellt, dass die Verfügung der zuständigen Behörde eingereicht werden kann. Eine Sorgerechtsverfügung können Sie auch direkt in Ihre letztwillige Verfügung integrieren und zusammen mit dem Testament oder dem Erbvertrag beim zuständigen Teilungsamt hinterlegen.
Zusätzliche Vorkehrungen treffen
Nebst der Sorgerechtsverfügung gibt es für Sie als junge Familie weitere Absicherungsmöglichkeiten. Die wichtigsten sind: · Vorsorgeauftrag: Bestimmen Sie mit einem Vorsorgeauftrag, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden soll. Es ist möglich, die Sorgerechtsverfügung für Ihren Sohn auch in den Vorsorgeauftrag zu integrieren. · Patientenverfügung: Halten Sie in einer Patientenverfügung fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit ergriffen werden dürfen. · Testament oder Erbvertrag: Ich empfehle Ihnen ebenfalls, in einem Testament oder gemeinsamen Erbvertrag letztwillig festzuhalten, wie Ihr Vermögen dereinst verteilt werden soll. Dies ist besonders wichtig, weil Sie nicht verheiratet sind und deshalb über kein gesetzliches Erbrecht verfügen. · Finanzielle Absicherung: Prüfen Sie auch Ihre finanzielle Situation und die Auswirkungen, falls ein Elternteil stirbt oder aufgrund von Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kann.