Velofahrer bricht sich bei Unfall mit Hund mehrere Knochen, Hundehalterin wird zu Busse verurteilt
An einem warmen Sommerabend im August 2023 begab sich ein Mann nach Feierabend auf eine Velotour. Auch eine Frau entschied sich am selben Tag dazu, zusammen mit zwei Kollegen und ihrem Hund auf einen Spaziergang zu gehen. Später sollten sie unfreiwillig aufeinandertreffen.
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, spazierten die Frau und ihre Kollegen einer Strasse im Bezirk Lenzburg entlang. Der Hund war nicht angeleint, weshalb der Rüde über die Strasse rannte und im angrenzenden Rasen spielte.
Zur selben Zeit war ein Mann auf seinem Rennvelo auf der Strasse unterwegs. Als er die Personengruppe erblickte und noch etwa 10 bis 15 Meter von ihr entfernt war, rannte der Schäferhund mitten auf die Strasse und wollte zurück zu seiner Halterin. Jedoch hielt der Rüde mitten auf der Fahrbahn abrupt an. In Folge kam es zu einer Kollision zwischen dem Rennvelofahrer und dem Hund. Dabei überschlug sich der Freizeitsportler und erlitt gleich mehrere Knochenbrüche.
Hundehalterin missachtete ihre Pflichten
Die Hundehalterin hätte vermeiden können, dass es zur Kollision zwischen ihrem Hund und dem Velofahrer kam. Der 39-Jährigen hätte bewusst sein müssen, dass sie ihren Hund nicht unbeaufsichtigt an einer Strasse herumtollen lassen darf. Weiter war der Hund zum gegebenen Zeitpunkt nicht angeleint und somit auch nicht unter Kontrolle, wie es im Strafbefehl heisst.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt die 39-Jährige aufgrund der Widerhandlung gegen das Hundegesetz durch Missachtung der allgemeinen Pflichten als Hundehalterin zu einer Busse von 100 Franken. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von über 450 Franken. (mbr/ArgoviaToday)