Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch, Beamtenbeleidigung: Renitente Wiederholungstäterin bekommt die Quittung
Die Liste der Straftaten einer deutschen Staatsbürgerin ist lang. So soll die im Aargau per Strafbefehl verurteilte Wiederholungstäterin unter anderem in mehreren Einkaufsläden Waren gestohlen und Hausfriedensbruch begangen haben. Auch zwei Polizisten soll sie übel beleidigt haben, wie das Nachrichtenportal «ArgoviaToday» am Mittwoch berichtet.
Alleine in den letzten Jahren hat sich die heute 41-Jährige so einiges zuschulden kommen lassen. Angefangen bei einem Vorfall im Januar 2021, wo die Beschuldigte im Zug Richtung Baden eine Zigarette anzündete und damit gegen das Rauchverbot in öffentlichen Räumen verstiess. Einen Monat später spuckte die Frau am Bahnhof Baden vor zwei Mitarbeitenden der Securitas AG auf den Boden. Diese forderten die Frau auf, das zu unterlassen, worauf sie erneut auf den Boden spuckte.
Mehrfach beim Ladendiebstahl erwischt
Im März des gleichen Jahres verstiess sie gegen ein zuvor verhängtes Hausverbot, als sie die Manor-Filiale in Aarau betrat und dort Schmuck im Wert von 170 Franken entwendete. Als die Diebin von der Polizei gestellt wurde, beschimpfte sie zwei Beamte als «Idioten» und «Arschlöcher», wie es im Strafbefehl heisst.
Nur drei Tage später versuchte die Frau im Coop in Baden Lebensmittel zu klauen, wurde aber erneut erwischt. Auch in dieser Filiale bestand bereits ein Hausverbot gegen sie. In den darauffolgenden Monaten setzte sie ihren kriminellen Streifzug in weiteren Coop- und Manor-Filialen in Aarau, Baden und Rapperswil im Kanton St.Gallen fort. Sie wurde bei allen Diebstählen überführt.
Unbedingte Geldstrafe und happige Busse
Die deutsche Staatsbürgerin wurde bereits 2018 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau per Strafbefehl wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz verurteilt. Damals wurde ihr eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken bei einer verlängerten Probezeit von 3 Jahren auferlegt. Diese Probezeit war bei ihrem nächsten Vergehen im Januar 2021 noch nicht abgelaufen, weshalb die Geldstrafe nun in Kraft tritt.
Für ihre weiteren Taten wurde sie in Untersuchungshaft genommen und schliesslich erneut per Strafbefehl verurteilt. Das Urteil hat es in sich: eine unbedingte Geldstrafe von 26 Tagen zu je 30 Franken (insgesamt 780 Franken), eine Busse von 500 Franken sowie Strafbefehlsgebühren und Auslagen von über 11’000 Franken. Auch ein Teil des Gutachtens werden der Beschuldigten verrechnet, somit kommen über 8500 Franken dazu. Darüber hinaus wird sie zu 100 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Abgezogen werden die Tage, die die Täterin bereits in Untersuchungshaft sass, was mehr als 100 Tage waren. Damit erhält sie eine Rechnung über 21’000 Franken und einen weiteren Strafregistereintrag. (luk)