Nachbar verpfeift 30-Jährige wegen Cannabisgeruch – Verwaltung droht mit Kündigung
Seit längerem bemerkte Hans* einen seltsamen und dennoch bekannten Duft aus seiner Nachbarschaft. Es handelte sich um den Geruch von Cannabis. Von wo dieser stammte, war ihm bewusst: Er kam von seinen Nachbarn.
Verwaltung drohte mit fristloser Kündigung
Weil sich Hans so stark an dem Marihuanageruch störte, wollte er Laura* und ihre Familie im Mai 2023 darauf ansprechen. Mehrmals versuchte er, mit den Nachbarn in Kontakt zu treten. Der Erfolg blieb jedoch aus. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, meldete er sich deshalb in einem Schreiben bei der Verwaltung, um sich über die «unzumutbare Wohnsituation im Mehrfamilienhaus aufgrund der Geruchsbelästigung» zu beklagen.
Wenige Tage nach dem von Hans aufgesetzten Schreiben meldete sich die Verwaltung schriftlich bei der 30-Jährigen und ihrer Familie. Darin drohte ihnen die Liegenschaftsverwaltung mit einer fristlosen Kündigung, falls die Geruchsbelästigung nicht verschwindet.
Laura war alles andere als erfreut über die angedrohte Kündigung. Sie verfasste laut Strafbefehl ebenfalls ein Schreiben mit dem Titel «An die Mietergemeinschaft» und klebte es an die Scheibe der Haustür des Mehrfamilienhauses. Darin stand geschrieben, dass Hans über sie und ihre Familie Lügen erzählt und sie in ein schlechtes Licht rücken wolle. Das Schreiben war mit mindestens fünf Unterschriften von Bewohnenden der Liegenschaft unterschrieben, welche ihre Ansichten sowie die Anschuldigungen von Hans bezeugen sollten.
Harte Strafe wegen falschen Anschuldigungen
Rund einen Monat darauf lud die Verwaltung Laura und Hans für eine Aussprache in ihr Büro ein. Dabei sagte Laura laut Strafbefehl aus, dass Hans massiven Druck auf mehrere Hausbewohner ausübte, um sie aufgrund des Cannabisgeruches sowie Hundeemissionen bei der Verwaltung anzustacheln. Hans wies die Vorwürfe zurück und brachte die 30-Jährige stattdessen zur Anzeige.
Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass Laura damit falsche Aussagen machte, die dazu führten, dass der Ruf von Hans geschädigt wurde. Sie verurteilte Laura deshalb per Strafbefehl wegen übler Nachrede sowie Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 2400 Franken sowie einer Busse von 400 Franken. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von 800 Franken. Weitere Familienmitglieder von Laura wurden in einem separaten Verfahren verurteilt.
*Namen wurden von der Redaktion geändert.