Im Aargau sollen auch AHV-Bezüger ohne Ergänzungsleistungen Geld für Betreuungsangebote erhalten
Es ist ein altbekanntes Problem. Bei staatlichen Sozialleistungen gibt es immer auch Personen, die durch alle Maschen fallen: aus mangelndem Wissen, Scham oder weil ihr Einkommen knapp oberhalb der Grenze liegt. So verhält es sich auch bei den Ergänzungsleistungen (EL). Pro Senectute Aargau geht davon aus, dass mehrere tausend Menschen im Kanton keine EL beziehen, obwohl sie Anrecht darauf hätten.
Die beiden Aargauer Grossräte Edith Saner (Mitte) und Hans-Peter Budmiger (GLP) fordern eine finanzielle Entlastung, die allen AHV-Bezügern mit bescheidenem Einkommen zusteht. Und zwar nicht in Form einer derzeit viel diskutierten 13. AHV-Rente.
Saner und Budmiger wollen selbstständig wohnende Seniorinnen und Senioren, falls nötig, mit sogenannten Betreuungsgutsprachen unterstützen. Konkret sollen etwa die Kosten für Mittagstische, Begleit- und Fahrdienste, Notrufknöpfe, organisierte Tagesstrukturen sowie für von Pflegezentren oder Pro Senectute angebotene Aktivitäten für ältere Menschen vergütet werden.
Auf diesem Weg wollen die beiden Grossräte AHV-Bezüger mit bescheidenem Einkommen entlasten. Im November reichten sie einen entsprechenden Vorstoss ein.
Nur 70 Personen nahmen 2023 Pauschalbeträge in Anspruch
Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Sie versichert: Bund, Kantone und Gemeinden hätten die Bedeutung des Themas erkannt. Der Bundesrat habe bereits im Juni vorgeschlagen, das betreute Wohnen bei den Ergänzungsleistungen zur AHV anzuerkennen.
So sollen mindestens die Kosten für ein Notrufsystem, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenbangebote, Begleit- und Fahrdienste sowie die Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse des Alters vergütet werden. Davon würden allerdings nur Personen profitieren, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Schon heute könnten im Kanton Aargau EL-Bezüger einen Pauschalbeitrag von 300 Franken für selbstbestimmtes Wohnen geltend machen, schreibt der Regierungsrat. Jedoch sei dieses Angebot im Jahr 2023 nur von etwa 70 Personen in Anspruch genommen worden. Der Regierungsrat prüfe derzeit, die Voraussetzungen zum Bezug des Pauschalbeitrags herabzusetzen.
Die Regierung unterstützt das Begehren der Postulanten, dass auch Personen ohne EL für Betreuungsgutschriften anspruchsberechtigt sein sollen, wie aus seiner Antwort hervorgeht. Die rechtlichen Grundlagen möchte er im Rahmen der Umsetzung der Gesundheitspolitische Gesamtstrategie (GGpl) ausarbeiten. Dann möchte er sich auch vertieft mit dem Thema auseinandersetzen. Eine detaillierte Projektplanung liege derzeit nicht vor. Gemeinden könnten aber bereits heute auf freiwilliger Basis Betreuungsgutschriften einführen, schreibt die Regierung.
Mitte-Grossrätin verlangt eine Auslegeordnung
Grossrätin Edith Saner (Mitte) freut sich, dass der Regierungsrat das Postulat entgegengenommen hat. Damit anerkenne er, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf bestehe. «Auch AHV-Bezügerinnen und Bezüger mit bescheidenem Einkommen, die aber keine EL beziehen, sollen Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben», sagt sie auf Anfrage. So könne man möglicherweise mit präventiven, einfachen Angeboten verhindern, dass jemand aufgrund fehlender Betreuung oder sozialer Kontakte erkrankt oder vereinsamt.
Auf die Frage, ob sie bei der Finanzierung von Betreuungsgutschriften eher die Gemeinden oder den Kanton in der Verantwortung sehe, sagt Saner: «Wir verlangen eine Auslegeordnung. Erst wenn wir wissen, wie das Angebot aussieht, wie viele Leute betroffen sind und was es kostet, können wir darüber diskutieren, wie die Kosten verteilt werden.»
So oder so erwartet sie keine «Wahnsinnskosten». Es gehe um kleine Investitionen mit grosser Wirkung, denn: Wenn Menschen durch solche Angebote länger zu Hause bleiben können und erst später ins Pflegeheim müssen, kommt das laut Saner für alle günstiger.